Kapitalanlage - Die Börse spricht...

Entschädigungsfall Phoenix sorgt für Ärger

Börsen-Zeitung, 3.2.2007 Die Börse spricht über den Fall Phoenix Kapitaldienst. Die rund 30 000 von dem Finanzdienstleister betrogenen Anleger dürfen darauf hoffen, in absehbarer Zeit entschädigt zu werden. Wenn alles wie geplant verläuft, werden...

Entschädigungsfall Phoenix sorgt für Ärger

Die Börse spricht über den Fall Phoenix Kapitaldienst. Die rund 30 000 von dem Finanzdienstleister betrogenen Anleger dürfen darauf hoffen, in absehbarer Zeit entschädigt zu werden. Wenn alles wie geplant verläuft, werden die Entschädigungsauszahlungen im zweiten Quartal beginnen – wenn das Wörtchen “wenn” nicht wäre. Wie zu hören ist, nimmt der Unmut unter den Finanzdienstleistern, die für die Entschädigung mit herangezogen werden, zu. Denn es kommen recht happige Zahlungen auf sie zu. Zum Hintergrund: Die Phoenix Kapitaldienst GmbH war Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die für Finanzdienstleister, Kreditinstitute, die keine Einlageninstitute sind, und Kapitalanlagegesellschaften zuständig ist. Der EdW gehören nach eigenen Angaben 770 Unternehmen an, die voraussichtlich demnächst aufgefordert werden, Entschädigungsbeiträge zu entrichten. Das Problem ist, dass sich die Mittel der EdW auf einen geringen Betrag beschränken, der sich im einstelligen Millionenbereich bewegen soll – ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn berücksichtigt wird, dass die EdW-Mitglieder zwischen 180 und 200 Mill. Euro zahlen sollen. Wie zu hören ist, sehen nicht alle Firmen ein, dass sie nun so üppige Beiträge zahlen sollen. Phoenix sprengt alle Dimensionen, mit denen die EdW bislang zu tun hatte. Es zeigt sich, dass die EdW auf solche Dimensionen nicht eingestellt ist. Nicht nur die Mittel sind knapp. Auch die jährlichen Beiträge ihrer Mitglieder von 3 Mill. Euro demonstrieren eine völlig unzureichende Ausstattung.Manche Firmen haben kein Verständnis dafür, dass nur ein Teil der Finanzbranche herangezogen wird, obwohl sie mit den Phoenix-Geschädigten nicht mehr zu tun haben als zum Beispiel die Banken, die nicht der EdW angehören. Auch wird argumentiert, dass das EU-Recht vorgibt, dass Entschädigungseinrichtungen im Sinne des gebotenen Anlegerschutzes auch tragfähig sein müssen. Das sei bei der EdW nicht der Fall. Dem Vernehmen nach wird sich der Finanzausschuss des Bundestages noch einmal des Themas annehmen. Denn es steht zu befürchten, dass Finanzdienstleister gegen die Zahlungsbescheide Rechtsmittel einlegen. Damit droht nicht nur die Entschädigungseinrichtung als möglicherweise rechtlich unzureichend zu kippen. Vor allem müssten die Phoenix-Geschädigten dann wohl noch einiges mehr an Geduld aufbringen.