Finanzen persönlich

Haftungsbeispiele für Geschäftsführer und Vorstände

Geschäftsführer oder Vorstände haften, wenn sie im Lagebericht der Bilanz nicht oder nur unzureichend auf die Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung eingehen und dadurch den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gefährden oder...

Haftungsbeispiele für Geschäftsführer und Vorstände

Geschäftsführer oder Vorstände haften, wenn sie im Lagebericht der Bilanz nicht oder nur unzureichend auf die Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung eingehen und dadurch den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gefährden oder verfehlen; nach unzureichenden Erkundigungen eine ungeeignete EDV-Anlage erwerben und dadurch erhebliche Nachbesserungen erforderlich sind; Werbematerial herstellen lassen, das wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann; eine berechtigte Forderung der Gesellschaft verjähren lassen;Waren auf Kredit verkaufen, ohne vorher die Liquidität des Käufers zu überprüfen;es unterlassen, rechtzeitig behördlichen Brandschutzauflagen nachzukommen, und dadurch der Betrieb stillgelegt werden muss und Erträge verlorengehen;Steuererklärungs- und Abführungspflichten vernachlässigen und dadurch Steuerzahlungen verspätet oder nicht in vollem Umfang an das Finanzamt abgeführt werden;Subventionen zu spät beantragen und diese daher nur teilweise oder gar nicht bewilligt werden;ohne entsprechende Marktstudien auf ein nicht konkurrenzfähiges Produkt setzen und die dabei anfallenden Entwicklungs-, Werbe- und Vertriebskosten zu verantworten haben. Quelle: Gerling