Hoffnung für Falk-Anleger
ste Frankfurt – Für die Anleger von geschlossenen Immobilienfonds der vor der Insolvenz stehenden Münchner Falk Capital besteht ein Hoffnungsschimmer. Das Risiko, dass neben einem Totalverlust auf die Anleger in GbR-Fonds noch eine Nachschusspflicht zukommen könnte, sieht der Siegburger Anwalt Hartmut Göddecke als möglicherweise beherrschbar an. Verwiesen wird auf die Regelungen der Paragraphen 217 ff. in der Insolvenzordnung. Ein durchdachter Insolvenzplan biete den Beteiligten eine gute Option zur Mitgestaltung bei Verwertung und Verteilung der Masse.