Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Nach den aktuellen Versicherungsbedingungen ARB 2000 werden folgende Leistungsarten angeboten: – SchadenersatzDarunter fällt nur die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Beispiele: Verkehrsunfall, Sturz im Geschäft, Falschberatung bei Aktienkauf – Arbeit Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und DienstverhältnissenBeispiele: Kündigung des Versicherten, fehlerhaftes Arbeitszeugnis, Ausfall von Lohn-/Gehaltszahlungen – Wohnung und GrundstückBeispiele: Eigenbedarfskündigung des Vermieters, Mietminderung wegen Mängeln, Streitigkeiten mit Nachbarn wegen Grenzbepflanzung, aber auch Streit mit Stadt/Gemeinde – Vertrags- und SachenrechtStreitigkeiten aus Verträgen und aus gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie aus dinglichen Rechten an beweglichen SachenBeispiele für Vertragsstreitigkeiten: Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen, Streitigkeiten aus Darlehensverträgen, Streitigkeiten mit dem Handy-Provider wegen der RechnungBeispiele für Streitigkeiten aus gesetzlichen Schuldverhältnissen: Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung (Versicherter überweist versehentlich auf das falsche Konto, der Zahlungsempfänger zahlt nicht zurück)Beispiele für Streitigkeiten aus dinglichen Rechten: Herausgabe ihres Eigentums (der 5-jährige Sohn verschenkt ihr Fahrrad, der Beschenkte rückt es nicht mehr raus) – Steuerverfahren vor Gericht Klage vor einem deutschen Finanzgericht oder Verwaltungsgericht Beispiele: Werbungskosten werden bei der Einkommensteuererklärung nicht anerkannt, die Gemeinde erhöhte die Kosten für die Abwasserentsorgung – SozialgerichtsverfahrenGerichtsverfahren vor deutschen Sozialgerichten – Verwaltungsverfahren in Verkehrssachen Alles rund um den Führerschein: Erteilung, Entzug, Einschränkungen, Auflagen etc. – Disziplinar- und Standesrecht. . . für Beamte, Soldaten oder Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte – Strafverfahren Die Verteidigung in Strafverfahren ist versichert. Bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht kein Versicherungsschutz bei vorsätzlich begangenen Straftaten. Bei nicht verkehrsrechtlichen Vorwürfen besteht nur für Vergehen Versicherungsschutz, die auch dann bestraft werden, wenn sie fahrlässig begangen werden. Wird eine Tat vorgeworfen, die nach dem Strafgesetzbuch nur bei Vorsatz bestraft wird, oder wird ein Verbrechen vorgeworfen, besteht kein Versicherungsschutz. Beispiele für versichertete Vorwürfe: fahrlässige Körperverletzung, viele Tatbestände des Betäubungsmittelgesetzes und des WaffengesetzesBeispiele für nicht versicherte Vorwürfe: vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl, Mord, Totschlag, Nötigung – Ordnungswidrigkeiten Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren. Hier besteht sogar für vorsätzlich begangene Taten Rechtsschutz.Beispiele: Geschwindigkeitsübertretung, Fahren bei Rotlicht, Lärmbelästigung, GurtpflichtAusnahme: Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind nicht versichert (Risikoausschluss) – Beratung im Familien- und Erbrecht Ändert sich die Rechtslage des Versicherten im Bereich des Familienrechts, Lebenspartnerschaftsrechts oder Erbrechts, werden die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung übernommen.Beispiele: Trennung/Ehescheidung, Geburt eines Kindes, Tod eines VerwandtenDie Erstellung eines Testamentes ist nicht versichert. – Opferschutz. . . durch die aktive Strafverfolgung von Straftätern. In den Versicherungsbedingungen werden die Straftaten, die dem Täter vorgeworfen werden müssen, genau bezeichnet. Quellen: ARB 2000, Wikipedia