Schariakonforme Anlagen
Schariakonforme Anlagen unterliegen einigen Beschränkungen. So verbietet das islamische Recht Zinsen. Gewinne hingegen sind erlaubt, sofern der Kapitalgeber am unternehmerischen Risiko beteiligt ist. Aktien und Aktienfonds dürfen gläubige Muslime im Gegensatz zu Anleihen deshalb kaufen. Allerdings dürfen sie sich nicht an jedem Unternehmen beteiligen: Aktien von Unternehmen, die ihr Geschäft mit Glückspiel, Alkohol, Pornographie, Tabak, Schweinefleisch oder Rüstung verdienen, verbietet der Koran. Ebenso Aktien von Finanzdienstleistern und Banken, die ihr Geld auch mit Zinsen verdienen. Damit Investmentprodukte tatsächlich mit den Regeln des Korans vereinbar sind, werden sie von islamischen Koran- und Rechtsgelehrten überprüft. Nur wenn das Scharia-Komitee seinen Segen gibt, gelten Anlagen als schariakonform.