Asset Management

Streit um Sicherheiten für Garantiefonds

BVI: Eigenkapital-Hinterlegung nicht notwendig

Streit um Sicherheiten für Garantiefonds

cru Düsseldorf – Der Investmentverband BVI kritisiert das Verlangen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), die Eigenkapitalanforderungen an Garantiefonds auszuweiten. “Die Forderung ist nicht angemessen, weil Lebensversicherer ihr Angebot für die Sparer unter gänzlich anderen Voraussetzungen bereitstellen als Investmentgesellschaften”, hieß es beim BVI. Bei den Fonds handele es sich um Sondervermögen, die von der verwaltenden Gesellschaft getrennt sind. Deshalb bestehe kein Konkursrisiko. Sollte eine Investmentgesellschaft insolvent werden, so können sich die Gläubiger nicht am Fondsvermögen schadlos halten. Anders bei den Versicherern: Die bei ihnen im Zuge von Lebensversicherungsverträgen angesparten Kundengelder zählen zum unternehmenseigenen Vermögen. “Das ist der wesentliche Unterschied, warum Garantiefonds nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden müssen”, lautet die Meinung des Verbands. Kapitalerhalt durch Bonds Zudem sind die meisten Garantiefonds so gestaltet, dass ohnehin kein Kapitalverlust eintreten kann. Sie arbeiten bei einer Laufzeit von in der Regel fünf Jahren mit so genannten Zero-Bonds, die für den Kapitalerhalt sorgen, und ergänzen diese durch Calls auf Aktienindizes. Auch bei den so genannten Riester-Fonds muss jederzeit sichergestellt sein, dass bei einem kräftigen Kursverfall doch immer die Einzahlsumme wieder erreicht werden kann, indem bis zum Schluss der Laufzeit in festverzinste Bundesanleihen investiert wird.Hintergrund des Streits zwischen den Versicherern und der Fondsbranche ist ein Vorstoß der Bundesregierung. Bisher werden die in Deutschland vertriebenen Garantiefonds ausschließlich in Luxemburg aufgelegt, wo kein Eigenkapital hinterlegt werden muss und die Aufsicht nach Erfahrung der Fondsbranche generell flexibler agiert. Um einen weiteren Teil der Wertschöpfungskette von Garantiefonds nach Deutschland zu holen, will die Bundesregierung per Gesetzesnovelle eine Auflage der Fonds auch hierzulande ermöglichen. “Wenn nun eine Hinterlegung mit Eigenkapital verlangt würde, dann würde es auch in Zukunft keine Garantiefonds am hiesigen Standort geben”, befürchtet der BVI. 81 FondsprodukteIndes können die Lebensversicherer die Konkurrenz durch Garantiefonds, die sie offenbar fürchten, ohnehin nicht aufhalten: Denn selbst wenn die Garantiefonds auch künftig nicht hierzulande aufgelegt werden könnten, so wäre doch der Vertrieb per EU-Pass möglich – wie es auch bisher schon der Fall ist. Derzeit verwalten die im BVI versammelten Gesellschaften nach eigenen Angaben insgesamt 81 Garantiefonds mit einem Volumen von gut 7 Mrd. Euro.