Und ewig grüßt der Steuertrick
Irgend etwas fällt den Steuertricksern immer ein, das zählt zu den Naturgesetzen des Finanzvertriebs. Dies gilt sogar vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer ab 2009, die alle Kapitaleinkünfte gleich behandeln soll. Fondsanteile, die im Rahmen eines Riester-Renten-Sparplans gekauft werden, würden nur mit dem halben persönlichen Satz besteuert, wenn der Sparer mindestens zwölf Jahre lang eingezahlt hat und bei Vertragsende mindestens 60 sei, heißt es. Dieser Effekt greife, wenn Anleger keinen Anspruch auf die eigentliche Riester-Förderung hätten oder diese schon ausgereizt sei. Anbieter wie Union Investment oder DWS empfehlen daher sogenannte Überzahlungen in Riester-Fondsverträge. Andere Investments mögen ja viel sinnvoller sein – aber sie profitieren nicht vom Zauberwort “Steuersparmodell”. ssc