Finanzen persönlich - Steuern sparen

Versicherungsprämien gelten als Sonderausgaben oder Werbungskosten

Vor allem für Freiberufler große Spielräume - Pauschbeträge für Angestellte

Versicherungsprämien gelten als Sonderausgaben oder Werbungskosten

Von Rolf Combach Versicherungsprämien lassen sich bis zu bestimmten Höchstgrenzen oder vollständig von der Steuer absetzen, wenn sie als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Gerade Selbständige oder Freiberufler sollten regelmäßig prüfen, ob die steuerlichen Möglichkeiten ihrer Versicherungsverträge voll ausgeschöpft wurden.Zu den Sonderausgaben zählen Vorsorgeaufwendungen, die der Absicherung persönlicher Lebensrisiken dienen. Das sind die Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit. Ebenso die Prämien für Risiko-Lebensversicherungen, die auf den Todesfall abgeschlossen sind, für Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Laufzeiten über zwölf Jahren sowie Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht. Auch die Beiträge für Reise-Krankenversicherungen sowie für die Kfz-Haftpflicht und spezielle Haftpflichtversicherungen für Hundehalter (Blindenhunde) fallen darunter. Obergrenze 20 000 EuroSonderausgaben werden bei Arbeitnehmern durch Pauschalen berücksichtigt. Bestimmte Altersvorsorgeaufwendungen sind bis zur Obergrenze von 20 000 Euro (Verheiratete das Doppelte) als Sonderausgaben abziehbar. Das gilt für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und private Leibrentenversicherungen.Vollständig absetzbar sind Versicherungsbeiträge, die unter die Werbungskosten fallen. Das sind jene, die mit dem Beruf oder der Erzielung von Einkünften zusammenhängen. Ärzte, Rechtsanwälte oder sonstige Freiberufler können so ihre Berufs-Haftpflichtversicherung in Ansatz bringen, Haus- und Grundbesitzer können ihre Gebäudeversicherungen sowie entsprechende Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen absetzen. Ohne steuerliche Vorteile bleiben die zum privaten Bereich gehörenden Hausratversicherungen, Kfz-Teil- und Vollkaskoversicherungen sowie Rechtsschutz-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherungen.