Finanzen persönlich

Vorteil durch Sonderausgaben

Steuererklärung

Vorteil durch Sonderausgaben

Von Monica Heimel Geht es um die Riester-Rente, denken viele nur an die Zulagen. Zusätzlich kann jedoch ein Steuervorteil gewährt werden, der in der Steuererklärung geltend gemacht werden sollte. Wer Geld vom Finanzamt bekommt und wer nicht, hängt von der persönlichen Situation ab. Denn das Finanzamt führt eine sogenannte “Günstigerprüfung” durch. Angenommen, jemand kann 1 600 Euro als Ausgaben absetzen, weil er diese inklusive Zulagen in einen Riester-Vertrag eingezahlt hat. Mit einem Einkommen von 40 000 Euro (Steuersatz 36 %) ergibt sich eine Gutschrift von 576 Euro. Wurden eine Erwachsenen-Zulage (154 Euro) sowie zwei Kinder-Zulagen (370 Euro) gutgeschrieben (insgesamt 524 Euro), ergibt sich eine Differenz von 54 Euro zur Gutschrift. Größer wäre der Geldregen vom Finanzamt, wenn der Riester-Sparer keine Kinder hätte. In diesem Fall würden 422 Euro ausgezahlt (576-154).Wichtig ist jedoch zu wissen: Die besondere Steuerermäßigung aufgrund des Riester-Sparens wird vom Finanzamt im Steuerbescheid ausgewiesen und zudem der Zulagenstelle für Altersvermögen mitgeteilt. Im Falle einer schädlichen Verwendung des Riester-Vertrages, etwa bei einer vorzeitigen Kündigung, werden auch die Steuerermäßigungen zurückgefordert. Für die Steuergutschrift muss im Steuerhauptformular in Zeile 73 ein Kreuz gemacht werden. Anlage AV ist auszufüllen, und der Steuererklärung ist noch die Bescheinigung über die Riester-Beiträge beizufügen, die jährlich vom Finanzinstitut verschickt wird.