Finanzen persönlich

Wenn die Ehe zerbricht

"Bis dass der Tod uns scheidet", das trifft nur auf gut die Hälfte aller Ehen zu. Die andere Hälfte wird durch einen irdischen Richter geschieden. Sofern die Ehepartner (oder eingetragenen Lebenspartner) nichts anderes vereinbart haben, gilt der...

Wenn die Ehe zerbricht

“Bis dass der Tod uns scheidet”, das trifft nur auf gut die Hälfte aller Ehen zu. Die andere Hälfte wird durch einen irdischen Richter geschieden. Sofern die Ehepartner (oder eingetragenen Lebenspartner) nichts anderes vereinbart haben, gilt der Versorgungsausgleich. Dabei werden die während der Ehe von beiden erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rentenversicherung, Betriebsrente, private Rentenversicherung) einander gegenübergestellt. Derjenige, der über die höheren Anwartschaften verfügt, muss die Hälfte der Differenz abgeben. ter