Finanzen persönlich
Wenn die Ehe zerbricht
"Bis dass der Tod uns scheidet", das trifft nur auf gut die HĂ€lfte aller Ehen zu. Die andere HĂ€lfte wird durch einen irdischen Richter geschieden. Sofern die Ehepartner (oder eingetragenen Lebenspartner) nichts anderes vereinbart haben, gilt der...
Wenn die Ehe zerbricht
âBis dass der Tod uns scheidetâ, das trifft nur auf gut die HĂ€lfte aller Ehen zu. Die andere HĂ€lfte wird durch einen irdischen Richter geschieden. Sofern die Ehepartner (oder eingetragenen Lebenspartner) nichts anderes vereinbart haben, gilt der Versorgungsausgleich. Dabei werden die wĂ€hrend der Ehe von beiden erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Rentenversicherung, Betriebsrente, private Rentenversicherung) einander gegenĂŒbergestellt. Derjenige, der ĂŒber die höheren Anwartschaften verfĂŒgt, muss die HĂ€lfte der Differenz abgeben. ter