Auch nach Erhöhung des Emissionsvolumens: Neue Unternehmensanleihe des FC Schalke 04 deutlich überzeichnet

Auch nach Erhöhung des Emissionsvolumens: Neue Unternehmensanleihe des FC Schalke 04 deutlich überzeichnet

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Anleiheemission/Anleihe

Auch nach Erhöhung des Emissionsvolumens: Neue Unternehmensanleihe des FC

Schalke 04 deutlich überzeichnet

20.11.2025 / 16:30 CET/CEST

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Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot

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Anleihe 2025/2030 in Höhe von 90 Millionen Euro eröffnet S04 strategische

Optionen für Finanzierungsstruktur

Auch nach Erhöhung des Emissionsvolumens: Neue Unternehmensanleihe des FC

Schalke 04 deutlich überzeichnet

Großer Erfolg für den FC Schalke 04: Königsblau hat die Zeichnungsphase der

Unternehmensanleihe 2025/2030 überaus erfolgreich abgeschlossen. Die Anleihe

(ISIN: DE000A460AT6/WKN: A460AT) des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 ("FC

Schalke 04", „Schalke 04“, „S04“, „Königsblau“) wurde bis Donnerstagmittag

(20.11.) auch bei dem endgültig festgelegten Gesamtvolumen stark

überzeichnet. Das am Kapitalmarkt platzierte Gesamtvolumen wird 90 Millionen

Euro betragen, es setzt sich aus Zuteilungen im Rahmen des öffentlichen

Angebots, das auf 75 Millionen Euro begrenzt war, sowie aus institutionellen

Privatplatzierungen in Höhe von 15 Millionen Euro zusammen. Aufgrund der

sehr starken Nachfrage hatte der Verein das öffentliche Angebot der Anleihe

während der Zeichnungsphase per Prospektnachtrag von ursprünglich bis zu 50

Millionen Euro auf bis zu 75 Millionen Euro erhöht - wobei auch diese

Angebot am Ende erheblich überzeichnet war.

"Wir freuen uns sehr über das außerordentliche Interesse privater und

professioneller Anleger an unserer Unternehmensanleihe. Das Ergebnis ist

herausragend und für Schalke 04 ein großer Erfolg", so Christina

Rühl-Hamers, Mitglied des Vorstands und zuständig für Finanzen. "Das hohe

Zeichnungsvolumen, das selbst unser zwischenzeitlich aufgestockte

öffentliches Angebot weit übertroffen hat, toppte alle unsere Erwartungen.

Es unterstreicht das große Vertrauen und die Glaubwürdigkeit, die wir auf

dem Weg unserer finanziellen Stabilisierung genießen."

Aufgrund des sehr hohen Interesses musste Schalke 04 Zeichnungen von

institutionellen Investoren sowie Zeichnungen im Rahmen des öffentlichen

Angebots nach erarbeiteten Mechanismen zuteilen. Für alle Neuzeichner im

Rahmen des öffentlichen Angebots sieht der S04 eine spezielle Verteilung

vor: "Wichtig war uns, alle Zeichner des öffentlichen Angebots zu

berücksichtigen", erklärt Rühl-Hamers. "Das stellt das aus unserer Sicht

faire Zuteilungsverfahren sicher." Konkret bedeutet dies: Wer Anteile der

Anleihen 2021/2026 oder 2022/2027 getauscht hat, bekommt die entsprechenden

Anteile an der Anleihe 2025/2030 in seinem Depot gutgeschrieben. Der

Umtausch erfolgt also zu 100 Prozent. Darüber hinaus gehende, möglicherweise

gezeichnete Mehrerwerbswünsche werden nicht zugeteilt.

Für alle Neuzeichner im Rahmen des öffentlichen Angebots gilt die folgende

Zuteilungssystematik: Alle über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen

Börse (DirectPlace) und über die S04-Website abgegebenen Zeichnungsaufträge

werden bis zu einem Volumen von 10.000 Euro vollständig zugeteilt. Alle

Beträge über diesen Sockelwert hinaus werden anteilig mit rund 56 Prozent

berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt jeweils abgerundet auf volle Anteile.

Alle infolge der Überzeichnung nicht zuteilungsfähigen, eingegangenen

Beträge werden jetzt zeitnah an die Anleger zurücküberwiesen.

Die Verwendung der Emissionserlöse steht bereits fest und ist im

Wertpapierprospekt detailliert beschrieben. Die Mittel aus der Anleihe

2025/2030 dienen in erster Linie der Refinanzierung der Anleihe 2021/2026

mit einem Volumen von 15,9 Millionen Euro sowie der Refinanzierung der

Anleihe 2022/2027 mit einem Volumen von 34,1 Millionen Euro. "Mit dem

Resultat haben wir nun die Möglichkeit, die vorzeitige Tilgung weiterer,

insbesondere vorrangig besicherter Finanzverbindlichkeiten vorzunehmen",

erklärt Finanzvorständin Rühl-Hamers. "Mit der Emission unserer neuen

Anleihe können wir letztlich alle drei Herausforderungen angehen - das ist

für uns ein großer und unerwarteter Erfolg. Die Emission versetzt uns in die

Lage, unsere Finanzstruktur nachhaltig neu zu ordnen - eine ganz starke

strategische Option für unseren Verein."

Grundsätzlich halte der S04 an seinem finanziellen Stabilisierungskurs fest,

betont Rühl-Hamers weiter. "Es geht nach wie vor darum, Belastungen durch

Verbindlichkeiten Schritt für Schritt abzubauen. Mit der Anleihe gewinnen

wir neue finanzielle Handlungsspielräume und erhöhen zugleich unsere

Planungssicherheit - beides ist von großem Wert für den FC Schalke 04.

Gleichzeitig ist es eine Verpflichtung für uns, im Rahmen unsere

konsequenten Finanzkurses eine Strategie zu erarbeiten, um wie in den

vergangenen Jahren vorausschauend zu agieren."

Die neue Schuldverschreibung von Schalke 04 hat eine Laufzeit von fünf

Jahren und ist mit einem jährlichen Zinssatz von 6,50 Prozent sowie einem

einmaligen Bundesliga-Bonus in Höhe von 1,50 Prozent bei einem Aufstieg der

Königsblauen in die Bundesliga bis einschließlich der Saison 2029/2030

ausgestattet. Die Einbeziehung der neuen Anleihe in den Handel im Open

Market (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 26.

November 2025 vorgesehen. Voraussichtlich ab Freitag, 21. November 2025, ist

bereits der Handel per Erscheinen möglich.

Bedanken möchte sich der S04 bei allen Zeichnern, die dem Club ihr Vertrauen

geschenkt haben, sowie bei den an der Emission beteiligten Dienstleistern

und Banken. Maßgeblich begleitet wurde die Emission von Linklaters al

kapitalmarktrechtlicher Berater, von der B. Metzler seel. Sohn & Co.

Aktiengesellschaft als Sole Bookrunner, von der Bankhaus Gebr. Martin AG al

Zahlstelle, von der ICF Bank AG als Orderbuchmanager, Zeichnungsinitiator

und Spezialist, von der valantic Transaction Solutions GmbH als technischer

Dienstleister der Zeichnungsstrecke, von Baker Tilly als Debt Advisor und

von iron als IR-Beratung.

Disclaimer

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Angebote oder Verkäufe unrechtmäßig wären, bestimmt. Diese Mitteilung dient

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irgendeiner Rechtsordnung dar.

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),

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solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig wäre,

veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung,

Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten

Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz

dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten

sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber

hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung

dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der

Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in

der jeweils gültigen Fassung (die „EU-Prospektverordnung“) und der

Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)

Act 2018 („EUWA“) im Vereinigten Königreich („UK“) als anwendbares Recht

gültig ist (die „UK-Prospektverordnung“) und sie stellt weder ein Angebot

noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder

zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren des FC Schalke 04 in den

Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Südafrika oder einer

anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen

zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung

darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage

eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in

irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen

Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen

werden. Die Anleihen sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem

U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securitie

Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eine

Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten

registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,

aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine

Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder e

handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren des FC Schalke 04 in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an

„qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder

(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and

Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen

Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel

49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,

Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen

als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten

Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf

dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf

die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur

Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird ein

Wertpapierprospekt erstellt und veröffentlicht werden.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der

Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe eine

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger

sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung

von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person

konsultieren.

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