Auch nach Erhöhung des Emissionsvolumens: Neue Unternehmensanleihe des FC Schalke 04 deutlich überzeichnet
Auch nach Erhöhung des Emissionsvolumens: Neue Unternehmensanleihe des FC Schalke 04 deutlich überzeichnet
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Auch nach Erhöhung des Emissionsvolumens: Neue Unternehmensanleihe des FC
Schalke 04 deutlich überzeichnet
20.11.2025 / 16:30 CET/CEST
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Anleihe 2025/2030 in Höhe von 90 Millionen Euro eröffnet S04 strategische
Optionen für Finanzierungsstruktur
Auch nach Erhöhung des Emissionsvolumens: Neue Unternehmensanleihe des FC
Schalke 04 deutlich überzeichnet
Großer Erfolg für den FC Schalke 04: Königsblau hat die Zeichnungsphase der
Unternehmensanleihe 2025/2030 überaus erfolgreich abgeschlossen. Die Anleihe
(ISIN: DE000A460AT6/WKN: A460AT) des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 ("FC
Schalke 04", „Schalke 04“, „S04“, „Königsblau“) wurde bis Donnerstagmittag
(20.11.) auch bei dem endgültig festgelegten Gesamtvolumen stark
überzeichnet. Das am Kapitalmarkt platzierte Gesamtvolumen wird 90 Millionen
Euro betragen, es setzt sich aus Zuteilungen im Rahmen des öffentlichen
Angebots, das auf 75 Millionen Euro begrenzt war, sowie aus institutionellen
Privatplatzierungen in Höhe von 15 Millionen Euro zusammen. Aufgrund der
sehr starken Nachfrage hatte der Verein das öffentliche Angebot der Anleihe
während der Zeichnungsphase per Prospektnachtrag von ursprünglich bis zu 50
Millionen Euro auf bis zu 75 Millionen Euro erhöht - wobei auch diese
Angebot am Ende erheblich überzeichnet war.
"Wir freuen uns sehr über das außerordentliche Interesse privater und
professioneller Anleger an unserer Unternehmensanleihe. Das Ergebnis ist
herausragend und für Schalke 04 ein großer Erfolg", so Christina
Rühl-Hamers, Mitglied des Vorstands und zuständig für Finanzen. "Das hohe
Zeichnungsvolumen, das selbst unser zwischenzeitlich aufgestockte
öffentliches Angebot weit übertroffen hat, toppte alle unsere Erwartungen.
Es unterstreicht das große Vertrauen und die Glaubwürdigkeit, die wir auf
dem Weg unserer finanziellen Stabilisierung genießen."
Aufgrund des sehr hohen Interesses musste Schalke 04 Zeichnungen von
institutionellen Investoren sowie Zeichnungen im Rahmen des öffentlichen
Angebots nach erarbeiteten Mechanismen zuteilen. Für alle Neuzeichner im
Rahmen des öffentlichen Angebots sieht der S04 eine spezielle Verteilung
vor: "Wichtig war uns, alle Zeichner des öffentlichen Angebots zu
berücksichtigen", erklärt Rühl-Hamers. "Das stellt das aus unserer Sicht
faire Zuteilungsverfahren sicher." Konkret bedeutet dies: Wer Anteile der
Anleihen 2021/2026 oder 2022/2027 getauscht hat, bekommt die entsprechenden
Anteile an der Anleihe 2025/2030 in seinem Depot gutgeschrieben. Der
Umtausch erfolgt also zu 100 Prozent. Darüber hinaus gehende, möglicherweise
gezeichnete Mehrerwerbswünsche werden nicht zugeteilt.
Für alle Neuzeichner im Rahmen des öffentlichen Angebots gilt die folgende
Zuteilungssystematik: Alle über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen
Börse (DirectPlace) und über die S04-Website abgegebenen Zeichnungsaufträge
werden bis zu einem Volumen von 10.000 Euro vollständig zugeteilt. Alle
Beträge über diesen Sockelwert hinaus werden anteilig mit rund 56 Prozent
berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt jeweils abgerundet auf volle Anteile.
Alle infolge der Überzeichnung nicht zuteilungsfähigen, eingegangenen
Beträge werden jetzt zeitnah an die Anleger zurücküberwiesen.
Die Verwendung der Emissionserlöse steht bereits fest und ist im
Wertpapierprospekt detailliert beschrieben. Die Mittel aus der Anleihe
2025/2030 dienen in erster Linie der Refinanzierung der Anleihe 2021/2026
mit einem Volumen von 15,9 Millionen Euro sowie der Refinanzierung der
Anleihe 2022/2027 mit einem Volumen von 34,1 Millionen Euro. "Mit dem
Resultat haben wir nun die Möglichkeit, die vorzeitige Tilgung weiterer,
insbesondere vorrangig besicherter Finanzverbindlichkeiten vorzunehmen",
erklärt Finanzvorständin Rühl-Hamers. "Mit der Emission unserer neuen
Anleihe können wir letztlich alle drei Herausforderungen angehen - das ist
für uns ein großer und unerwarteter Erfolg. Die Emission versetzt uns in die
Lage, unsere Finanzstruktur nachhaltig neu zu ordnen - eine ganz starke
strategische Option für unseren Verein."
Grundsätzlich halte der S04 an seinem finanziellen Stabilisierungskurs fest,
betont Rühl-Hamers weiter. "Es geht nach wie vor darum, Belastungen durch
Verbindlichkeiten Schritt für Schritt abzubauen. Mit der Anleihe gewinnen
wir neue finanzielle Handlungsspielräume und erhöhen zugleich unsere
Planungssicherheit - beides ist von großem Wert für den FC Schalke 04.
Gleichzeitig ist es eine Verpflichtung für uns, im Rahmen unsere
konsequenten Finanzkurses eine Strategie zu erarbeiten, um wie in den
vergangenen Jahren vorausschauend zu agieren."
Die neue Schuldverschreibung von Schalke 04 hat eine Laufzeit von fünf
Jahren und ist mit einem jährlichen Zinssatz von 6,50 Prozent sowie einem
einmaligen Bundesliga-Bonus in Höhe von 1,50 Prozent bei einem Aufstieg der
Königsblauen in die Bundesliga bis einschließlich der Saison 2029/2030
ausgestattet. Die Einbeziehung der neuen Anleihe in den Handel im Open
Market (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 26.
November 2025 vorgesehen. Voraussichtlich ab Freitag, 21. November 2025, ist
bereits der Handel per Erscheinen möglich.
Bedanken möchte sich der S04 bei allen Zeichnern, die dem Club ihr Vertrauen
geschenkt haben, sowie bei den an der Emission beteiligten Dienstleistern
und Banken. Maßgeblich begleitet wurde die Emission von Linklaters al
kapitalmarktrechtlicher Berater, von der B. Metzler seel. Sohn & Co.
Aktiengesellschaft als Sole Bookrunner, von der Bankhaus Gebr. Martin AG al
Zahlstelle, von der ICF Bank AG als Orderbuchmanager, Zeichnungsinitiator
und Spezialist, von der valantic Transaction Solutions GmbH als technischer
Dienstleister der Zeichnungsstrecke, von Baker Tilly als Debt Advisor und
von iron als IR-Beratung.
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Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die „EU-Prospektverordnung“) und der
Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)
Act 2018 („EUWA“) im Vereinigten Königreich („UK“) als anwendbares Recht
gültig ist (die „UK-Prospektverordnung“) und sie stellt weder ein Angebot
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren des FC Schalke 04 in den
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zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von
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darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage
eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in
irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen
Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen
werden. Die Anleihen sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem
U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securitie
Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eine
Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder e
handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren des FC Schalke 04 in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
„qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen
als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf
dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf
die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird ein
Wertpapierprospekt erstellt und veröffentlicht werden.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der
Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe eine
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung
von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person
konsultieren.
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