EAMD: Wiederaufnahme des Handels an der Düsseldorfer Börse, Klage der Kleinaktionäre abgewiesen, Kapitalerhöhung für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech läuft nach Plan.

EAMD: Wiederaufnahme des Handels an der Düsseldorfer Börse, Klage der Kleinaktionäre abgewiesen, Kapitalerhöhung für Investitionen in Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech läuft nach Plan.

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Jahresbericht/Rechtssache

EAMD: Wiederaufnahme des Handels an der Düsseldorfer Börse, Klage der

Kleinaktionäre abgewiesen, Kapitalerhöhung für Investitionen in

Drohnenprojekte im Bereich Defence Tech läuft nach Plan.

19.12.2025 / 22:03 CET/CEST

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Gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Dezember 2024

gefassten Beschlüsse:

-Tagesordnungspunkt 2, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder

des Vorstand

-Tagesordnungspunkt 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder

des Aufsichtsrat

-Tagesordnungspunkt 4, Wahl des Abschlussprüfer

-Tagesordnungspunkt 5, Nachwahl zum Aufsichtsrat

wurden Klagen mit dem Antrag erhoben, die vorgenannten Beschlüsse für

nichtig zu erkläre. Die Anfechtungsklagen von Kleinaktionären wurden wegen

eines Formfehlers bei der Einladung und Durchführung zu der virtuellen

Hauptversammlung am 13.12.2024 seit dem 12.02.2025 vor dem Landgericht

Berlin II - Kammer für Handelssachen 93 - unter dem Aktenzeichen 93 O 3/25

geführt. Durch die notwendige gerichtliche Bestellung des Wirtschaftsprüfer

aufgrund der Anfechtungsklagen, kam es zu einer Verspätung bei der

Veröffentlichung des geprüften Jahresabschluss 2024 und daher zu einer

Aussetzung des Handels der EAMD Aktien am Freiverkehr der Düsseldorfer

Börse. Die Geschäftsleitung der Börse hatte den Handel ab 01.10.2025

ausgesetzt, bis zur Veröffentlichung eines geprüften Jahresabschluss 2024.

Am 16.12.2025 konnte der geprüfte Jahresabschluss 2024 der EAMD auf der

Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden und daher erfolgte die

Handelsaufnahme der EAMD Aktie am 19.12.2025. Darüber hinaus hat da

Landgericht Berlin am 11.12.25 die Klage der Kleinaktionäre abgewiesen. Die

Klage ist unbegründet. Es liegen weder Nichtigkeitsgründe im Sinne des § 241

AktG, noch Anfechtungsgründe oder Unwirksamkeitsgründe hinsichtlich der

Beschlüsse aus der Hauptversammlung vom 13.12.2024 vor. Das Urteil ist gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrage

vorläufig vollstreckbar.

Die am 12.11.2025 beschlossene Kapitalerhöhung läuft nach Plan. Die neuen

Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie und zum

Bezugspreis von EUR 8,00 je neuer Aktie ausgegeben. Das Bezugsrecht der

Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung sämtlicher 108.882 neuen

Aktien wird die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München, mit der

Verpflichtung zugelassen, die neuen Aktien in Abstimmung mit der

Gesellschaft interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung

anzubieten und den über den Ausgabebetrag hinaus erzielten Mehrerlös an die

Gesellschaft abzuführen. Die Emissionserlöse aus der Transaktion in Höhe von

max. bis zu EUR 0,87 Mio. sollen für Investitionen in Drohnenprojekte im

Bereich Defence Tech verwendet werden.

Kontakt:

Dr. Marco Metzler

Mitglied des Vorstand

marco.metzler@eamd.eu

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