EQS-Adhoc: Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft kündigt die Ausgabe von EUR 600 Millionen Wandelanleihen mit Endfälligkeit in 2032 an und lädt die Gläubiger ihrer ausstehenden Wandelanlei (deutsch)

EQS-Adhoc: Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft kündigt die Ausgabe von EUR 600 Millionen Wandelanleihen mit Endfälligkeit in 2032 an und lädt die Gläubiger ihrer ausstehenden Wandelanlei (deutsch)

Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft kündigt die Ausgabe von EUR 600 Millionen Wandelanleihen mit Endfälligkeit in 2032 an und lädt die Gläubiger ihrer ausstehenden Wandelanlei

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EQS-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e):

Finanzierung/Anleiheemission

Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft kündigt die

Ausgabe von EUR 600 Millionen Wandelanleihen mit Endfälligkeit in 2032 an

und lädt die Gläubiger ihrer ausstehenden Wandelanlei

03.09.2025 / 08:33 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER

VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,

JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG,

VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT. IN KANADA IST

DAS ANGEBOT NUR AN INSTITUTIONELLE INVESTOREN IN ONTARIO, QUÉBEC,

BRITISCH-KOLUMBIEN ODER ALBERTA GERICHTET, WELCHE NACH ANWENDBAREN

KANADISCHEN WERTPAPIERGESETZEN GLEICHZEITIG AKKREDITIERTE INVESTOREN UND

KANADISCHE ZUGELASSENE INVESTOREN SIND.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT

VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Neue Wandelanleihen

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) kündigt ein

Angebot unbesicherter und nicht nachrangiger Wandelanleihen mit

Endfälligkeit in 2032 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. und einer

Stückelung von jeweils EUR 100.000, ISIN: DE000A4DFHZ5 (die „Neuen Anleihen“)

an. Die Neuen Anleihen werden in neue und/oder bestehende Namensaktien der

Gesellschaft wandelbar sein (die „Stammaktien“). Die Gesellschaft nutzt eine

Ermächtigung ihrer Hauptversammlung vom 10. Mai 2022 zur Ausgabe von Neuen

Anleihen. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen ausgeschlossen werden.

Die Neuen Anleihen werden ausschließlich institutionellen Investoren

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb von

Australien, Südafrika, Japan und jedem anderen Land, in dem das Angebot und

der Verkauf der Neuen Anleihen nach geltendem Recht untersagt ist, im Rahmen

eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten (da

„Angebot“).

In Kanada ist das Angebot nur an institutionelle Investoren in Ontario,

Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta gerichtet, welche nach anwendbaren

kanadischen Wertpapiergesetzen gleichzeitig akkreditierte Investoren und

kanadische zugelassene Investoren sind.

Die Gesellschaft plant, den Erlös aus dem Angebot für die Finanzierung de

gleichzeitigen Rückkaufs ihrer ausstehenden Wandelanleihen mit Laufzeit bi

2025 (wie unten beschrieben) und allgemeine Geschäftszwecke einschließlich

der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden.

Die Neuen Anleihen werden zu 100% des Nennbetrags ausgegeben und es werden

keine periodischen Zinszahlungen geleistet. Die Neuen Anleihen werden am 10.

September 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag, der zwischen 100,9

% und 104,5 % des Nennbetrags festgesetzt wird, zurückgezahlt (der

"Aufgezinsten

Rückzahlungsbetrag"), sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt

oder zurückgekauft und eingezogen wurden. Der anfängliche Wandlungsprei

wird mit einer Wandlungsprämie zwischen 40,0 % und 45,0 % über dem

Referenzaktienkurs (dem volumengewichteten Kurs der Aktien auf XETRA

zwischen dem Beginn der Platzierung und der Preissetzung des Angebots am 3.

September 2025) festgesetzt werden.

Gläubiger der Neuen Anleihen sind berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung

ihrer Neuen Anleihen zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag am 10. September

2030 zu verlangen.

Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Neuen

Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zum Aufgezinsten

Rückzahlungsbetrag am Vorzeitigen Rückzahlungstag (i) frühstens am 9.

Oktober 2030 zurückzuzahlen, wenn der Paritätswert der Stammaktie 130% de

relevanten Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags an jedem Handelstag innerhalb

eines bestimmten Zeitraums beträgt oder überschreitet oder (ii) wenn zu

jeglichem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Neuen Anleihen,

der von anderen Personen als der Gesellschaft und ihrer

Tochtergesellschaften gehalten wird, auf 20% oder weniger de

Gesamtnennbetrages der Neuen Anleihen, die ursprünglich ausgegeben wurden,

gefallen ist.

Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 90

Kalendertagen nach der Lieferung der Neuen Anleihen, vorbehaltlich

bestimmter Ausnahmen, keine Aktien und keine aktienähnlichen Wertpapiere

(equity-linked

securities) anzubieten und keine Transaktionen durchzuführen, die einen

ähnlichen wirtschaftlichen Effekt haben.

Die finalen Bedingungen der Neuen Anleihen werden voraussichtlich im Laufe

des heutigen Tages festgesetzt und durch eine separate Pressemitteilung

bekanntgegeben. Der Valutatag wird voraussichtlich der 10. September 2025

sein, und die Gesellschaft beabsichtigt die Neuen Anleihen in den Handel im

Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einzubeziehen.

Gleichzeitiges Angebot zum Rückkauf von Wandelanleihen

Darüber hinaus lädt das Unternehmen die Gläubiger der ausstehenden 2,00 %

Wandelanleihen fällig 2025 (ISIN: DE000A3H2UK7) (die „2025 Anleihen“) ein,

deren ausstehender Nennbetrag sich zum heutigen Tag auf EUR 600 Millionen

beläuft, bis zu EUR 300 Millionen der ausstehenden 2025 Anleihen im Wege de

modifizierten niederländischen Auktionsverfahrens zum Kauf gegen Barzahlung

anzudienen, wobei die Entscheidung über die Annahme der Verkaufsangebote im

alleinigen und freien Ermessen des Unternehmens liegt (die

„Rückkaufaufforderung“).

Der Rückkaufpreis pro 2025 Anleihe, die im Rahmen der Rückkaufaufforderung

angeboten wird, wird zwischen 100,6 % und 101,1 % des Nennbetrags pro 2025

Anleihe liegen (entspricht zwischen EUR 100.600 und EUR 101.100 pro 2025

Anleihe). Das Unternehmen wird auch die aufgelaufenen Zinsen auf die

gekauften 2025 Anleihen ab dem Zinszahlungstag für die 2025 Anleihen, der

unmittelbar vor dem Abwicklungsdatum liegt (wie unten beschrieben), bis zum

Abwicklungsdatum (ausschließlich) zahlen.

Die Rückkaufaufforderung endet am 3. September 2025 um 17:30 Uhr MEZ, sofern

sie nicht geändert, verlängert, wiedereröffnet oder gekündigt werden. Die

Abwicklung der Rückkaufaufforderung wird voraussichtlich am 11. September

2025 (das „Abwicklungsdatum“) erfolgen.

Die Rückkaufaufforderung erfolgt weder direkt noch indirekt in den

Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten durch Nutzung der Post

oder durch Mittel oder Instrumente (einschließlich, aber nicht beschränkt

auf E-Mail, Faxübertragung, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen

oder ausländischen Handels oder einer Einrichtung einer nationalen

Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten, und die Verkaufsangebote können

nicht durch eine solche Nutzung, Mittel, Instrumente oder Einrichtungen oder

von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden. Die

Rückkaufaufforderung richtet sich nicht an Personen, die sich in den

Vereinigten Staaten befinden oder dort ansässig sind, oder an Personen, die

für Rechnung oder zugunsten solcher Personen handeln, oder in einer anderen

Rechtsordnung, in der die Verkaufsaufforderungen oder die Teilnahme daran

rechtswidrig wären.

Disclaimers:

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),

Australien, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine

solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt

oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in

bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die

im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind,

sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.

Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt

weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung

dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der

Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein

Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen

Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf

keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung

erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder

einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer

ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,

Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung

noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner

Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot al

verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden

nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung

(der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten

weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder

von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an

„qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder

(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and

Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen

Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel

49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,

Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen

als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten

Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf

dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf

die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur

Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) richtet sich

die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren

ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im

Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung

gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder

anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein

„Kleinanleger“ eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i)

ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II;

(ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten

Fassung der „Versicherungsvertriebsrichtlinie“), sofern dieser Kunde nicht

als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der

MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt,

das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die „PRIIP-Verordnung“)

erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf

andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann

das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige

Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich

gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der

Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich

wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind

verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese

einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.

Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der

Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,

Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse

des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der

Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“,

„geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“

oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare

Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle

Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete

Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der

Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten

Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die

tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in

solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen

oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht al

Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind

nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt

werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen

gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir

übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin

enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder

Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue

Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu

korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden,

sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen

Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher

zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.

Kontakt:

Marc Nettesheim, Leiter Investor Relations, Tel. +49 69 696 28000

Ende der Insiderinformation

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