EQS-Adhoc: INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht (deutsch)

EQS-Adhoc: INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht (deutsch)

INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht

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EQS-Ad-hoc: Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht

02.09.2025 / 08:45 CET/CEST

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INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht

Jena, 2. September 2025 - Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG

(ISIN: DE000A254211) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine

Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter mittelbarer Gewährung von

Bezugsrechten an die Aktionäre der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung

des vorhandenen genehmigten Kapitals beschlossen. Das Volumen der

Kapitalerhöhung beläuft sich auf bis zu 4.374.684 neue Aktien bei einem

Bezugsverhältnis von 10:3 und einem Bezugspreis von 1,00 Euro je neuer

Aktie. Das Grundkapital soll damit von derzeit 14.582.291 Euro auf bis zu

18.956.975 Euro erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025

gewinnberechtigt.

Nicht von den Aktionären bezogene neue Aktien aus dem Bezugsrecht sollen

nach Ablauf der Bezugsfrist (8. September bis 22. September 2025) im Rahmen

einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren angeboten werden. Drei

Ankeraktionäre der Gesellschaft (Shareholder Value Beteiligungen AG, Value

Focus Beteiligungs GmbH und Sachs Assets GmbH) haben bereits durch eine

Backstop-Vereinbarung zugesichert, ihre Bezugsrechte auszuüben sowie

sämtliche weiteren Aktien aus der Privatplatzierung zu erwerben, soweit sie

nicht bei anderen Aktionären oder Dritten platziert werden.

Die Gesellschaft plant, die Mittel aus der Kapitalerhöhung gezielt für die

strategische Weiterentwicklung des Cloud-Geschäfts einzusetzen sowie

Unternehmensstruktur und Prozesse zu optimieren. Ziel ist es, die

Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft nachhaltig zu stärken, besonder

durch Initiativen im Bereich Künstliche Intelligenz.

Kontakt:

Investor Relation

Isabell Zeitz

T: +49-3641-50-1000

ir@intershop.de

Wichtiger Hinwei

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf

oder zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communication

Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen

Staaten dar. Das Bezugsangebot erfolgt gemäß Art. 1 Abs. 4 UAbs. 1 lit. db)

gemäß Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospekt-VO) ohne

Wertpapierprospekt. Es wird jedoch ein Informationsdokument mit den in

Anhang IX zur Prospekt-VO genannten Informationen veröffentlicht werden. Da

entsprechende Informationsdokument sowie das Bezugsangebot werden auf der

Website der Gesellschaft (https://intershop.com/de/investoren) zum Download

zur Verfügung stehen. Jeder Aktionär ist gehalten, sich selbst über die

INTERSHOP Communications AG und deren Aktie vor Ausübung des Bezugsrechts zu

informieren. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der

Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben.

Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit

sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser

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Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder

Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der

Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und

Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt

und darf nicht an „U.S. persons“ (wie in Regulation S des U.S. Securitie

Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) definiert)

oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten

Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung

stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebot

zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von

Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen

Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den

Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten

Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften

des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige

Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf

angeboten werden. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten

Staaten von Amerika durchzuführen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren

Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in

Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada,

Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft

noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein

Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser

Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten

würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich

über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Ende der Insiderinformation

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