EQS-Adhoc: INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht (deutsch)
INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht
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EQS-Ad-hoc: Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht
02.09.2025 / 08:45 CET/CEST
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INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht
Jena, 2. September 2025 - Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG
(ISIN: DE000A254211) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter mittelbarer Gewährung von
Bezugsrechten an die Aktionäre der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung
des vorhandenen genehmigten Kapitals beschlossen. Das Volumen der
Kapitalerhöhung beläuft sich auf bis zu 4.374.684 neue Aktien bei einem
Bezugsverhältnis von 10:3 und einem Bezugspreis von 1,00 Euro je neuer
Aktie. Das Grundkapital soll damit von derzeit 14.582.291 Euro auf bis zu
18.956.975 Euro erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025
gewinnberechtigt.
Nicht von den Aktionären bezogene neue Aktien aus dem Bezugsrecht sollen
nach Ablauf der Bezugsfrist (8. September bis 22. September 2025) im Rahmen
einer Privatplatzierung ausgewählten Investoren angeboten werden. Drei
Ankeraktionäre der Gesellschaft (Shareholder Value Beteiligungen AG, Value
Focus Beteiligungs GmbH und Sachs Assets GmbH) haben bereits durch eine
Backstop-Vereinbarung zugesichert, ihre Bezugsrechte auszuüben sowie
sämtliche weiteren Aktien aus der Privatplatzierung zu erwerben, soweit sie
nicht bei anderen Aktionären oder Dritten platziert werden.
Die Gesellschaft plant, die Mittel aus der Kapitalerhöhung gezielt für die
strategische Weiterentwicklung des Cloud-Geschäfts einzusetzen sowie
Unternehmensstruktur und Prozesse zu optimieren. Ziel ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft nachhaltig zu stärken, besonder
durch Initiativen im Bereich Künstliche Intelligenz.
Kontakt:
Investor Relation
Isabell Zeitz
T: +49-3641-50-1000
ir@intershop.de
Wichtiger Hinwei
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf
oder zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communication
Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen
Staaten dar. Das Bezugsangebot erfolgt gemäß Art. 1 Abs. 4 UAbs. 1 lit. db)
gemäß Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospekt-VO) ohne
Wertpapierprospekt. Es wird jedoch ein Informationsdokument mit den in
Anhang IX zur Prospekt-VO genannten Informationen veröffentlicht werden. Da
entsprechende Informationsdokument sowie das Bezugsangebot werden auf der
Website der Gesellschaft (https://intershop.com/de/investoren) zum Download
zur Verfügung stehen. Jeder Aktionär ist gehalten, sich selbst über die
INTERSHOP Communications AG und deren Aktie vor Ausübung des Bezugsrechts zu
informieren. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der
Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben.
Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit
sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser
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Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder
Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und
Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt
und darf nicht an „U.S. persons“ (wie in Regulation S des U.S. Securitie
Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) definiert)
oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten
Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung
stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebot
zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen
Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den
Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften
des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige
Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten
Staaten von Amerika durchzuführen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren
Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in
Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada,
Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft
noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein
Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser
Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten
würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich
über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
Ende der Insiderinformation
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