EQS-Adhoc: LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ... (deutsch)

EQS-Adhoc: LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ... (deutsch)

LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ...

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EQS-Ad-hoc: LR Health & Beauty SE / Schlagwort(e): Anleihe

LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG

/ VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON

ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ...

20.10.2025 / 20:17 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG

/ VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON

ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES RENOMMIERTEN UNTERNEHMENS ZUR

UNTERSTÜTZUNG EINER FINANZIELLEN RESTRUKTURIERUNG

Ahlen, 20. Oktober 2025 - Die LR Health & Beauty SE (die „Gesellschaft“) gab

am 28. August 2025 ihre Absicht bekannt, Verhandlungen mit den Gläubigern

(die „Anleihegläubiger“) der Anleihe 2024/2028 (ISIN: NO0013149658) (die

„Anleihe“)

bezüglich eines etwaigen Verstoßes gegen den Leverage Covenant aufzunehmen,

der die Gesellschaft verpflichtet, zum Stichtag 30. September 2025 ein

Verhältnis einer Nettoverschuldung zum EBITDA

[1]

von 4,50:1 (der "Leverage

Covenant") einzuhalten.

Heute hat der Vorstand der Gesellschaft die Verletzung des Leverage Covenant

festgestellt und beschlossen, Gespräche mit einer Ad-hoc-Gruppe von

Anleihegläubigern mit dem Ziel aufzunehmen, eine Stillhalteverpflichtung

abzuschließen. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Interesse aller

Beteiligten entschieden, das operative Geschäft zu priorisieren und am 30.

November 2025 fällige Zinszahlungen zu stunden. Die Stillhalteverpflichtung

soll deshalb unter anderem vorsehen, dass Anleihegläubiger aus einem Verstoß

gegen den Leverage Covenant und aus einer Nichtzahlung von Zinsen

einstweilen keine Rechte herleiten. Der Zweck der Stillhalteverpflichtung

besteht darin, der Gesellschaft ausreichend Zeit zu verschaffen, um die

Bewertung der derzeitigen Situation abzuschließen und einen angemessenen

Aktionsplan für die Gesellschaft zu erstellen.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Gesellschaft heute auch

entschieden, dass ein renommiertes Unternehmen mit der Erstellung eine

Restrukturierungsgutachtens zur Unterstützung der Verhandlungen mit den

Anleihegläubigern beauftragt werden soll und geeignete Maßnahmen zu

identifizieren, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur des Konzern

nachhaltig zu verbessern und um Raum für Investitionen zu schaffen.

IR Kontakt:

cometis AG

Thorben Burbach

Unter den Eichen 7 | Gebäude D

65195 Wiesbaden

Telefon: +49(0)611 - 205855-23

Fax: +49(0)611 - 205855-66

E-Mail: burbach@cometis.de

[1]

EBITDA, wie in den Bedingungen für die Anleihe definiert, die auf der

Website der Gesellschaft zu finden sind, https://ir.lrworld.com/de/anleihe/.

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: LR Health & Beauty SE

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59227 Ahlen

Deutschland

Telefon: +49 238270600

E-Mail: info@lrworld.com

Internet: www.lrworld.com

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