EQS-Adhoc: TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt (deutsch)

EQS-Adhoc: TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt (deutsch)

TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt

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EQS-Ad-hoc: TAG Immobilien AG / Schlagwort(e):

Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme

TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer

Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt

19.08.2025 / 23:22 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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AD-HOC-MITTEILUNG

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014

TAG Immobilien AG gibt die erfolgreiche Platzierung neuer Aktien aus einer

Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 bekannt

Hamburg, 19. August 2025

Die TAG Immobilien AG („TAG“ oder die „Gesellschaft“) hat erfolgreich die am

19. August 2025 beschlossene Kapitalerhöhung durch die Platzierung von

insgesamt 12.478.291 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem

anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die

"Neuen

Aktien"), was rund 7,07% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft

entspricht, im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens an

institutionelle Investoren abgeschlossen (die „Kapitalerhöhung“). Der

Platzierungspreis betrug EUR 14,90 je Neuer Aktie, womit sich ein

Bruttoemissionserlös von EUR 185,9 Millionen ergibt.

Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister,

was voraussichtlich bis zum 22. August 2025 erfolgen wird, beträgt da

Grundkapital der TAG EUR 189.034.941,00, eingeteilt in 189.034.941 Aktien.

Der Handel der Neuen Aktien durch Einbeziehung in die bestehende Notierung

der Gesellschaft im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und

dessen Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)

wird voraussichtlich am oder um den 25. August 2025 aufgenommen.

Des Weiteren hat die TAG erfolgreich die Aufstockung der ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 durch die Begebung

neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 98

Millionen (die „Neuen Schuldverschreibungen“) abgeschlossen („Aufstockung“

und zusammen mit der Kapitalerhöhung, „Transaktion“). Die Neuen

Schuldverschreibungen können in 5.177.323 neue und/oder bestehende auf den

Inhaber lautende Stückaktien der TAG umgewandelt werden, was rund 2,93% de

derzeit ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.

Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu den gleichen Konditionen (mit

Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von der TAG am 11.

März 2025 im Volumen von EUR 332 Millionen begebenen

Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 (die "Bestehenden

Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen

Schuldverschreibungen mit den Bestehenden Schuldverschreibungen eine

einheitliche Gesamtemission.

Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen beträgt 104,1%

ihres Nennbetrags. Zusätzlich erhält die Gesellschaft am Valutatag der Neuen

Schuldverschreibungen die aufgelaufenen Zinsen in Bezug auf die Neuen

Schuldverschreibungen für die Periode vom 11. März 2025 (einschließlich) bi

zum Valutatag der Neuen Schuldverschreibung (ausschließlich). Der Valutatag

wird voraussichtlich am oder um den 27. August 2025 sein.

Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Neuen Schuldverschreibungen

ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen

außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.

Die Joint Global Coordinators haben mit dem Angebot der Neuen

Schuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien

der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Neuen Schuldverschreibungen

organisiert, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint

Global Coordinators vermittelte Käufer verkaufen wollten, um das Marktrisiko

abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Neuen

Schuldverschreibungen ausgesetzt sind. Im Zusammenhang mit dieser

Platzierung wird die TAG keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien erhalten.

Die Gesellschaft wird einen Bruttoemissionserlös im Volumen von rund EUR

288,2 Millionen aus der Transaktion erhalten. TAG beabsichtigt, den

Nettoemissionserlös, vor dem Hintergrund der für die Akquisition de

Resi4Rent Portfolios in Polen zu verwendenden Barmittel, zur teilweisen

Refinanzierung sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden für die Transaktion

ausgeschlossen. Als Teil der Transaktion hat sich die Gesellschaft zu einer

90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher

Ausnahmen.

Kontakt

TAG Immobilien AG

Dominique Mann

Head of Investor Relations & Public Relation

Tel: +49 (0) 40 380 32-305

ir@tag-ag.com

Wichtige Hinweise

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Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

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("Vereinigte

Staaten" oder „U.S.“), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen

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über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinau

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Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf

oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede

Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die

Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde

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eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen

Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den

Vereinigten Staaten, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen

Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung

darf diese Mitteilung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eine

Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang

mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die in dieser Mitteilung

beschriebenen Wertpapiere (die „Wertpapiere“) sind nicht, und werden auch

zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweil

gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert oder bei einer

Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt

noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,

übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert

werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den

Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um

eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and

Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in

den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt,

abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die

Vorzüge des Angebots der Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird

kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebot

zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in

den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit der Platzierung der Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt

werden. Die Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung

öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eine

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich

in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder

Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der

Wertpapiere erfordern würde.

Im Vereinigten Königreich („UK“) richtet sich diese Mitteilung nur an

„qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese

gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die „EUWA“) als anwendbare

Recht gültig ist, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel

19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)

Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order“) sind oder (ii)

Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen,

nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden

Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Diese

Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht

verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem

Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur

Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen

getätigt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) richtet

sich diese Mitteilung ausschließlich an Personen, die "qualifizierte

Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen

Fassung sind.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:

(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der

jeweils gültigen Fassung („MiFID II“); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten

Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)

national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung

(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein

„Konzepteur“ (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)

diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren

hinsichtlich der Wertpapiere durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat:

(i) der Zielmarkt für die Wertpapiere sind ausschließlich geeignete

Gegenparteien und professionelle Kunden, sowie zusätzlich, ausschließlich

für die Neuen Aktien, Kleinanleger, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii)

für den Vertrieb der Wertpapiere an geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen,

die beabsichtigen, die Wertpapiere anzubieten, zu verkaufen oder zu

empfehlen (nachfolgend, „Vertreiber“), sollten die Zielmarktbewertung de

Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch

dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die

Wertpapiere vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der

Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu

bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen au

vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein

Angebot der Wertpapiere und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht

berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,

dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder

Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine

Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die

Wertpapiere zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug

auf diese zu ergreifen.

Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder der UK

angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und

sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung

gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein „Kleinanleger“ (a) im EWR,

eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11

der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97

(in der jeweils gültigen Fassung, die „Versicherungsvertriebsrichtlinie“)

ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne de

Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK,

eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie

diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder

(ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and

Markets Act 2000 (nachfolgend, „FSMA“) und aller Reglungen oder

Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU)

2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller

Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr.

600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig

ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung

(EU) Nr. 1286/2014 (die „EU-PRIIPs-Verordnung“) bzw. gemäß der

EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbare

Recht gültig ist (die „UK PRIIPS-Verordnung“), erforderlichen

Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wertpapiere

oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK.

Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine

anderweitige Bereitstellung der Wertpapiere an Kleinanleger im EWR oder der

UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig

ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer

Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,

die in Besitz dieser Mitteilung gelangen, sind verpflichtet, sich über

solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Mitteilung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der

Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eine

Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger

sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung

oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

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und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der

Gesellschaft enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt

ab", „plant“, „strebt an“, „prognostiziert“, „glaubt“, „schätzt“,

„antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“, „würde“, „könnte“

oder „sollte“ oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren

Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die

keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den

aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der

Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und

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Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen

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Unternehmen: TAG Immobilien AG

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ISIN: DE0008303504

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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

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