INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht zur Finanzierung der strategischen Weiterentwicklung des Cloud-Geschäfts

INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht zur Finanzierung der strategischen Weiterentwicklung des Cloud-Geschäfts

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EQS-News: Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht

zur Finanzierung der strategischen Weiterentwicklung des Cloud-Geschäft

02.09.2025 / 08:58 CET/CEST

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NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER

UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN

LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER

IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN

UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN

HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

INTERSHOP Communications AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht

zur Finanzierung der strategischen Weiterentwicklung des Cloud-Geschäft

* Ausgabe von bis zu 4.374.684 neuen Aktien

* Bezugspreis von 1,00 Euro je neuer Aktie

* Bezugsfrist vom 8. bis 22. September 2025

* Mittelverwendung zur Optimierung der Unternehmensstruktur und für

KI-Initiativen

* Ankeraktionäre sichern Beteiligung an Kapitalerhöhung zu

Jena, 2. September 2025 - Der Vorstand der INTERSHOP Communications AG

(ISIN: DE000A254211), global agierender Anbieter von B2B-Commerce-Lösungen

für den gehobenen Mittelstand in den Sektoren Herstellung und Großhandel,

hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen

Bareinlagen mit Bezugsrecht für die Aktionäre der Gesellschaft beschlossen.

Das Volumen der Kapitalerhöhung beläuft sich auf bis zu 4.374.684 neuen

Aktien. Das Grundkapital soll unter Ausnutzung eines bestehenden genehmigten

Kapitals von derzeit 14.582.291 Euro auf bis zu 18.956.975 Euro erhöht

werden. Die neuen Aktien werden zunächst innerhalb einer Bezugsfrist vom 8.

September bis 22. September 2025 an bestehende Aktionäre im Verhältnis von

10:3 und einem Bezugspreis von 1,00 Euro je neuer Aktie angeboten. Nicht von

den Aktionären bezogene neue Aktien werden anschließend im Rahmen einer

Privatplatzierung ausgewählten Investoren angeboten. Drei Ankeraktionäre der

Gesellschaft (Shareholder Value Beteiligungen AG, Value Focus Beteiligung

GmbH und Sachs Assets GmbH) haben bereits durch eine Backstop-Vereinbarung

zugesichert, ihre Bezugsrechte auszuüben und sämtliche neue Aktien aus der

Privatplatzierung zu übernehmen, soweit sie nicht bei anderen Aktionären

oder Dritten platziert werden. Die Kapitalerhöhung wird von der mwb

fairtrade Wertpapierhandelsbank AG als Bezugsstelle begleitet. Die neuen

Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnberechtigt.

Intershop plant, die Mittel aus der Kapitalerhöhung gezielt für die

strategische Weiterentwicklung des Cloud-Geschäfts einzusetzen sowie

Unternehmensstruktur und Prozesse zu optimieren. Dabei werden die bereit

begonnenen Maßnahmen zur Kostenreduzierung erweitert und die Kostenbasi

insgesamt angepasst. Das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft

nachhaltig zu stärken, soll besonders durch Initiativen im Bereich

Künstliche Intelligenz (KI) erreicht werden. Mit dem Spring 2025 Release der

Intershop B2B-Commerce-Plattform wurden bereits wichtige

Funktionserweiterungen im Hinblick auf eine KI-gestützte Plattform

umgesetzt. Für die nachhaltige Sicherung von Marktanteilen ist eine

kontinuierliche, strategische Erweiterung der KI-Funktionalitäten jedoch

unerlässlich.

Markus Dränert, CEO von Intershop, erklärt: "Intershop steht aktuell vor der

Herausforderung, in einem anspruchsvollen Marktumfeld einerseits Kosten zu

senken und andererseits gezielt in die Zukunft zu investieren, um die

langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Unsere aktuelle Priorität ist

es, diese Balance zu wahren. Wir sind zuversichtlich, Intershop - auch durch

die geplante Kapitalerhöhung und die Unterstützung der Ankeraktionäre -

nachhaltig erfolgreich aufzustellen, und mittelfristig auf einen profitablen

Wachstumspfad zu führen."

Das Bezugsangebot erfolgt ohne Wertpapierprospekt. Es wird ein

Informationsdokument mit den in Anhang IX zur Prospekt-VO genannten

Informationen veröffentlicht. Details zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung

sind dem Bezugsangebot zu entnehmen. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich

am 5. September 2025 im Bundesanzeiger und ebenso wie da

Informationsdokument zusätzlich auf der Unternehmenswebseite unter

https://www.intershop.com/de/investoren veröffentlicht.

Über die Intershop Communications AG:

Die Intershop Communications AG (gegründet 1992, Prime Standard: ISHA)

unterstützt weltweit führende Hersteller und Großhändler dabei, ihren

Vertrieb innovativ zu digitalisieren. Auf Intershops Cloud-basierter

E-Commerce-Plattform können B2B-Unternehmen ihre digitale Präsenz auf- und

ausbauen, ein konsistent positives Kundenerlebnis schaffen und so nachhaltig

den Online-Umsatz steigern. Mit der Erfahrung aus 30 Jahren digitalem Handel

und einer weltweiten Präsenz helfen wir über 300 Kunden, Produkte in Umsätze

zu verwandeln und die Beziehungen zu ihren Kunden dauerhaft zu verbessern.

Intershop is built to boost your business. Erfahren Sie mehr unter

www.intershop.com/de.

Intershop Pressekontakt

Isabell Zeitz

ir@intershop.de

T: +49-3641-50-1000

Wichtiger Hinwei

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf

oder zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communication

Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen

Staaten dar. Das Bezugsangebot erfolgt gemäß Art. 1 Abs. 4 UAbs. 1 lit. db)

gemäß Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospekt-VO) ohne

Wertpapierprospekt. Es wird jedoch ein Informationsdokument mit den in

Anhang IX zur Prospekt-VO genannten Informationen veröffentlicht werden. Da

entsprechende Informationsdokument sowie das Bezugsangebot werden auf der

Website der Gesellschaft (https://intershop.com/de/investoren) zum Download

zur Verfügung stehen. Jeder Aktionär ist gehalten, sich selbst über die

INTERSHOP Communications AG und deren Aktie vor Ausübung des Bezugsrechts zu

informieren. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der

Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben.

Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit

sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser

Mitteilung können sich ändern.

Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder

Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der

Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und

Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt

und darf nicht an „U.S. persons“ (wie in Regulation S des U.S. Securitie

Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) definiert)

oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten

Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung

stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebot

zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von

Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen

Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den

Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten

Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften

des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige

Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf

angeboten werden. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft

beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten

Staaten von Amerika durchzuführen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren

Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in

Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada,

Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft

noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein

Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser

Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten

würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich

über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

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