Kabinett beschließt Gesetzentwurf für „klimafreundlicheres Tanken“
Kabinett beschließt Gesetzentwurf für „klimafreundlicheres Tanken“
BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur weiteren Senkung von Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen auf den Weg gebracht. „Diese Gesetzes-Novelle macht das Tanken Schritt für Schritt klimafreundlicher“, sagte Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Konkret geht es um die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote. Damit werden EU-Vorgaben umgesetzt.
Im Verkehrssektor werden Klimaziele verfehlt. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Kraftstoffanbieter verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe um einen gewissen Prozentsatz - die THG <GB00BMTV7393>-Quote - zu mindern. Das erreichen sie, indem sie zum Beispiel nachhaltige Biokraftstoffe beimischen, „grünen Wasserstoff“ in Raffinerien einsetzen oder Strom für Elektrofahrzeuge bereitstellen.
Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur soll vorangebracht werden
„Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch“, so Schneider. „Aber auch für die große Bestandsflotte wollen wir Fortschritte erreichen.“ Erstmals gebe es eine Verpflichtung für Mineralölunternehmen, „grünen“ Wasserstoff aus Wind- und Solarstrom einzusetzen. Das solle eine gesicherte Nachfrage schaffen, die den Ausbau der neuen Wasserstoff-Infrastruktur voranbringen werde.
„Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln bleiben gedeckelt, um negative Folgen für die Welternährung oder die Regenwälder zu vermeiden“, so Schneider. Dafür werde der Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen attraktiver - diese werden etwa aus Stroh, Gülle oder Biomasse aus Algen hergestellt. Die Quote für diese Biokraftstoffe soll schrittweise steigen.
Um Unternehmen Planungssicherheit für Investitionen zu geben, soll generell die nationale THG-Quote bis zum Jahr 2040 fortgeschrieben und schrittweise auf 59 Prozent steigen. In diesem Jahr liegt sie bei 10,6 Prozent.
Änderung bei Palmöl
Ein bestimmter Reststoff soll ab 2027 nicht mehr auf die THG-Quote angerechnet werden, nämlich der aus der Palmölproduktion. Die Herstellung von Palmöl gehe in vielen Teilen der Welt mit großen Umweltschäden einher, so das Ministerium.
Weiter eingesetzt werden könnten Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln. Die Quote soll aber gedeckelt bleiben - um zu vermeiden, dass sich Konkurrenzen „zwischen Teller und Tank“ mit Blick auf die Welternährung weiter verschärfen. Auch Strom für Elektroautos kann auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn er nachweislich im Verkehr eingesetzt wird.
Reaktion von Verbänden
Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie, sagte, der Gesetzesvorschlag fordere schon im nächsten Jahr deutlich ehrgeizigere Treibhausgasminderungsziele als bisher. „Um die Verbraucher nicht zu sehr zu belasten, ist eine Reform der Energiebesteuerung noch wichtiger geworden. Mit dieser sollten die erneuerbaren Kraftstoffe deutlich geringer besteuert werden als bisher.“
Nikolas von Wysiecki, Klima- und Verkehrsexperte im NABU-Bundesverband, kritisierte, die Bundesregierung verpasse mit der Neuregelung der THG-Quote eine wichtige Chance für den Klimaschutz und die Elektromobilität. So sollten Autofahrerinnen und Autofahrer durch eine verpflichtende Quote für E-Fuels an der Tankstelle zur Kasse gebeten, nachdem die Industrie es nicht geschafft habe, selbst Produktionskapazitäten aufzubauen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte, dass der Ausstieg aus „Soja-Diesel“ entfallen solle und Palmöl-Reststoffe erst ab 2027 ausgeschlossen werden sollten.
Für den Verband der Automobilindustrie sagte Geschäftsführer Andreas Rade, um die Ziele zu erreichen, müssten jetzt die richtigen Investitionsanreize für erneuerbare Kraftstoffe gesetzt werden. Zugleich müsse die Quote bereits für das Jahr 2030 weiter erhöht werden, um frühzeitig die richtigen Investitionsanreize zu setzen./hoe/DP/jha