PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe

PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe

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EQS-News: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung

PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung

zur Stimmabgabe

15.10.2025 / 00:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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BEKANNTMACHUNG DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

DIESES DOKUMENT ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN UND ERFORDERT SOFORTIGE

AUFMERKSAMKEIT.

NICHT ZUR VERBREITUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION, IN DER ES GESETZESWIDRIG

IST, DIESES DOKUMENT ZU VERÖFFENTLICHEN ODER ZU VERBREITEN.

PAUL Tech AG

Mannheim, Deutschland

(die „Emittentin“)

gibt eine Abstimmung ohne Versammlung bekannt

in Bezug auf ihre

EUR 35.000.000 7,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2025

(ISIN DE000A3H2TU8 und WKN A3H2TU)

(die „Schuldverschreibungen“)

Mannheim, 14. Oktober 2025

Die Emittentin kündigt eine Abstimmung ohne Versammlung in Bezug auf die

Schuldverschreibungen an, um bestimmte Änderungen der Bedingungen der

Schuldverschreibungen (die „Anleihebedingungen“) zu beschließen.

Die Abstimmung ohne Versammlung (die „Abstimmung“) soll Anpassungen de

Endfälligkeitstags und der Zinsbedingungen der Schuldverschreibungen

beschließen (die „Änderungen“).

Diese Bekanntmachung hebt wichtige Informationen hervor, auf die in der

Aufforderung zur Stimmabgabe vom 13. Oktober 2025 (die "Aufforderung zur

Stimmabgabe") näher eingegangen wird, welche voraussichtlich im Laufe de

heutigen Tages im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Den Gläubigern der

Schuldverschreibungen (jeder für sich ein „Gläubiger“) wird empfohlen,

Aufforderung zur Stimmabgabe sorgfältig und vollständig zu lesen. Die

Aufforderung zur Stimmabgabe wird auf der Website der Emittentin unter

https://ir.paul.tech/anleihe/ erhältlich sein.

Sofern nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten, aber nicht

definierten Begriffe die gleiche Bedeutung, die ihnen in der Aufforderung

zur Stimmabgabe zugewiesen wurden.

Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen

Die Schuldverschreibungen wurden von der Emittentin (vormals firmierend al

ACTAQUA GmbH) im Dezember 2020 ausgegeben und im Verlauf bis November 2022

wurde der Gesamtnennbetrag auf insgesamt EUR 35.000.000 aufgestockt. Die

Emittentin hält Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR

3.571.000 im Eigenbestand.

Unter den derzeitigen Anleihebedingungen fällt der Endfälligkeitstag der

Schuldverschreibungen auf den 1. Dezember 2025 und die Schuldverschreibungen

werden mit 7,00 % p.a. bis zum Endfälligkeitstag verzinst.

Am 8. Oktober 2025 hat die Emittentin bekanntgegeben, dass die im September

2025 angekündigte beabsichtigte Refinanzierung der Schuldverschreibungen

über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format vorerst nicht

weiterverfolgt wird.

Vor diesem Hintergrund bittet die Emittentin die Gläubiger um ihre

Zustimmung, den Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf

den 1. Dezember 2026 zu verschieben. Der Zeitraum innerhalb dessen eine

Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach Wahl der Emittentin zu 101,00 %

des Nennbetrags erfolgen kann, würde entsprechend auf den Zeitraum vom 1.

Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils einschließlich) geändert.

Als Ausgleich bietet die Emittentin den Gläubigern eine Anpassung der

Verzinsung der Schuldverschreibungen an: Im Zeitraum ab dem 1. Dezember 2025

(einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich), d.h. in der

gegenüber den ursprünglichen Anleihebedingungen verlängerten Laufzeit, wird

die Verzinsung der Schuldverschreibung auf 9,00 % p.a. erhöht.

Die Emittentin erwartet in den nächsten zwölf Monaten eine deutliche

Verbesserung ihrer operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025

beschleunigten Roll-out des Produkts PAUL Net Zero sowie die Durchführung

einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht weiter davon aus, dass diese

Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit

eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der

Schuldverschreibungen schaffen werden.

Vorgeschlagene Änderungen

Die Emittentin schlägt den Gläubigern vor, § 4(1), § 6(1) und § 6(3) der

Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu ändern.

Soweit den Änderungen zugestimmt wird, werden die folgenden Anpassungen

wirksam:

Verschiebung des Endfälligkeitstags der Schuldverschreibungen

Nach dem vorgeschlagenen neuen § 6(1) der Anleihebedingungen würde sich der

Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf den 1. Dezember

2026 verschieben.

Verlängerung des Zeitraums für eine vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der

Emittentin

Der vorgeschlagene neue § 6(3) der Anleihebedingungen verlängert den

Zeitraum innerhalb dessen eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach

Wahl der Emittentin zu 101,00 % des Nennbetrags erfolgen kann auf den

Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweil

einschließlich).

Änderung des Zinssatzes für den Verlängerungszeitraum

Gemäß des vorgeschlagenen neuen § 4 (1) der Anleihebedingungen wird die

Verzinsung der Schuldverschreibungen für den Verlängerungszeitraum vom 1.

Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich)

auf 9,00 % p.a. erhöht.

Informationen zur Abstimmung ohne Versammlung

Wie in der Aufforderung zur Stimmabgabe näher beschrieben, lädt die

Emittentin die Gläubiger ein, in einer Abstimmung ohne Versammlung über die

vorgeschlagenen Änderungen abzustimmen, und bittet um ihre Zustimmung zu

diesen vorgeschlagenen Änderungen, innerhalb des Abstimmungszeitraums von

00:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 3. November 2025 bis 24:00 Uhr (Frankfurter

Zeit) am 5. November 2025 (der „Abstimmungszeitraum“).

Die Abstimmung wird von Notarin Dr. Christiane Mühe, Taunusanlage 17, 60325

Frankfurt am Main, Deutschland, durchgeführt, die von der Emittentin zu

diesem Zweck ernannt wurde (die „Abstimmungsleiterin“).

Wenn die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen in Kraft treten,

sind sie für alle Gläubiger verbindlich, unabhängig davon, ob ein Gläubiger

den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt oder an der Abstimmung

teilgenommen hat oder nicht.

Die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung bedarf einer vorherigen

Anmeldung durch die Gläubiger, die bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30.

Oktober 2025 (der „Ablauf der Anmeldefrist“) zu erfolgen hat.

Um an der Abstimmung teilzunehmen, müssen sich die Gläubiger vor dem Ablauf

der Anmeldefrist (d. h. bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30. Oktober

2025) bei der Abstimmungsleiterin anmelden und ihrer Anmeldung einen

Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk in Textform beifügen. Nach einer

solchen Anmeldung müssen die Gläubiger ihr Stimmformular in deutscher oder

englischer Sprache bis zum Ende des Abstimmungszeitraums (d. h. bis 5.

November 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Tagesende)) an die

Abstimmungsleiterin senden.

Einzelheiten zum Verfahren für die Stimmabgabe und zu den Voraussetzungen,

die von den Gläubigern für die Teilnahme an der Abstimmung und die Ausübung

der Stimmrechte erfüllt werden müssen, sind in der Aufforderung zur

Stimmabgabe dargelegt.

Erwarteter Zeitplan

Die Gläubiger sollten die folgenden Eckdaten im Zusammenhang mit der

Abstimmung ohne Versammlung zur Kenntnis nehmen. Die folgende

Zusammenfassung der Eckdaten ist nicht abschließend und wird durch die

Informationen in der Aufforderung zur Stimmabgabe ergänzt. Die nachstehenden

Daten können sich gemäß den Bedingungen der Aufforderung zur Stimmabgabe

ändern.

Ereignis Datum und Uhrzeit (Alle Zeiten sind

Frankfurter Zeit)

Veröffentlichungsdatum

Beginn der Voraussichtlich am 16. Oktober 2025

Abstimmungsverfahren;

Voraussichtliches Datum der

Veröffentlichung der

Aufforderung zur Stimmabgabe im

Bundesanzeiger.

Anmeldefrist

Die Gläubigermüssen sich bis 30. Oktober 2025, 23:59 Uhr

zum Ablauf der Anmeldefrist bei (Frankfurter Zeit)

der Abstimmungsleiterin

registrieren und einen

Besonderen Nachweis und einen

Sperrvermerk übermitteln, wobei

es auf den Zugang bei der

Abstimmungsleiterin ankommt, um

an der Abstimmung ohne

Versammlung teilnehmen zu

können.

Beginn des Abstimmungszeitraum

Beginn des 3. November 2025, 00:00 Uhr

Abstimmungszeitraums, in dem (Frankfurter Zeit)

die Gläubiger Stimmen

unmittelbar im eigenen Namen,

über Stellvertreter oder einen

Stimmrechtsvertreter gegenüber

der Abstimmungsleiterin abgeben

können. Stimmen, die die

Abstimmungsleiterin vor dem

Abstimmungszeitraum erhält,

werden nicht berücksichtigt und

sind ungültig.

Ende des Abstimmungszeitraum

Ende des Abstimmungszeitraums, 5. November 2025, 24:00 Uhr

in dem die Gläubiger Stimmen (Frankfurter Zeit) (Ablauf de

unmittelbar im eigenen Namen, Tages)

über Stellvertreter oder einen

Stimmrechtsvertreter gegenüber

der Abstimmungsleiterin abgeben

können. Stimmen, die die

Abstimmungsleiterin nach dem

Abstimmungszeitraum erhält,

werden nicht berücksichtigt und

sind ungültig.

Bekanntgabe der Ergebnisse der

Abstimmung ohne Versammlung

Erwartetes Datum der So schnell wie möglich am 6.

Veröffentlichung der Ergebnisse November 2025 mittel

mittels Pressemitteilung. Pressemitteilung und voraussichtlich

Erwartetes Datum der am 10. November 2025 (Frankfurter

Veröffentlichung der Ergebnisse Zeit) im Bundesanzeiger.

der Abstimmung ohne Versammlung

im Bundesanzeiger.

Ende der gesetzlichen

Widerspruchsfrist

Der Zeitpunkt bis zu dem jeder Zwei Wochen nach der

Gläubiger nach dem SchVG Veröffentlichung der Ergebnisse im

berechtigt ist, einen Bundesanzeiger.

Widerspruch gegen das Ergebni

der Abstimmung zu erheben.

Ende der gesetzlichen

Anfechtungsfrist

Der Zeitpunkt bis zu dem jeder Einen Monat nach der

Gläubiger nach dem SchVG zur Veröffentlichung der Ergebnisse im

Anfechtung des Beschlusses Bundesanzeiger. Die Anfechtungsfrist

berechtigt ist. wird voraussichtlich am 10. Dezember

2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit)

(Ablauf des Tages) ablaufen.

Beschluss-Wirksamkeitstag

Das Datum an dem die Änderungen Die Emittentin wird die Umsetzung

der Anleihebedingungen nach § des Beschlusses so schnell wie

21 SchVG wirksam werden. praktisch möglich nach dem Ende

gesetzlichen Anfechtungsfrist

veranlassen, vorausgesetzt, da

keine Anfechtungsverfahren in Bezug

auf die Abstimmung ohne Versammlung

oder Änderungen der

Anleihebedingungen eingeleitet

wurden oder, wenn

Anfechtungsverfahren eingeleitet

wurden, nach Beendigung de

Verfahrens.

Bekanntgabe der Wirksamkeit der

Änderungen der

Anleihebedingungen

Das Datum an dem die So schnell wie praktisch möglich

Wirksamkeit der Änderungen der nach dem Beschluss-Wirksamkeitstag.

Anleihebedingungen von der

Emittentin bekanntgegeben wird.

Verfügbarkeit weiterer Informationen

Die Lewisfield Deutschland GmbH wird als Soliciation Agent im Zusammenhang

mit der Aufforderung zur Stimmabgabe agieren. Fragen bezüglich der

Aufforderung zur Stimmabgabe können gerichtet werden an:

Lewisfield Deutschland GmbH

Danziger Straße 64

10435 Berlin

Deutschland

E-Mail: info@lewisfield.de

Zu Händen: Marc Speidel

Die Emittentin hat die Notarin Dr. Christiane Mühe zur Abstimmungsleiterin

im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe bestellt. Sämtliche

Fragen bezüglich der Form und Wirksamkeit der Dokumente, sowie Fragen zur

Stimmberechtigung, ordnungsgemäßen Registrierung und rechtmäßigen

Einreichung (einschließlich des Zeitpunkts des Eingangs) und zur Annahme

einer abgegebenen Stimme werden von der Abstimmungsleiterin entschieden:

Notarin Dr. Christiane Mühe

Funke Mühe Partnerschaft Rechtsanwälte und Notare

Taunusanlage 17

60325 Frankfurt am Main

Germany

Fax: +49 69 7079 685 55

Email: PAULTech@fm-notare.com

Die Adresse und Kontaktdaten der Emittentin lauten wie folgt:

PAUL Tech AG

Theodor-Heuss-Anlage 12

68165 Mannheim

Deutschland

E-Mail: ir@paul.tech

HAFTUNGSAUSSCHLU

Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit der Aufforderung zur Stimmabgabe

gelesen werden. Diese Bekanntmachung und die Aufforderung zur Stimmabgabe

enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten,

bevor eine Entscheidung bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen getroffen

wird. Die Aufforderung zur Stimmabgabe sollte für zusätzliche Informationen

über das Abstimmungsverfahren hinzugezogen werden. Um Kopien der

Aufforderung zur Stimmabgabe zu erhalten oder bei Fragen zur Aufforderung

zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Kontakte. Wenn

ein Gläubiger Zweifel hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen hat oder

sich über die Auswirkungen der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung nicht

im Klaren ist, sollte der Gläubiger eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen

Rat, auch hinsichtlich etwaiger steuerlicher Konsequenzen, von

professionellen Beratern einholen. Jede natürliche oder juristische Person,

deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Broker, Händler, einer

Bank, einer Verwahrstelle, einer Treuhandgesellschaft oder einer anderen

ernannten Stelle oder Intermediär gehalten werden, muss sich mit dieser

Stelle in Verbindung setzen, wenn sie an der Abstimmung ohne Versammlung

teilnehmen möchte. Weder die Emittentin, der Solicitation Agent noch die

Abstimmungsleiterin (noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden

Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter) geben

eine Empfehlung dazu ab, ob die Gläubiger über die vorgeschlagenen

Änderungen abstimmen oder ihnen zustimmen sollten. Die Verbreitung dieser

Bekanntmachung und der Aufforderung zur Stimmabgabe unterliegt in bestimmten

Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen. Jede Person in dessen Besitz

diese Bekanntmachung oder die Aufforderung zur Stimmabgabe gelangt wird

durch die Emittentin, den Solicitation Agent und die Abstimmungsleiterin

aufgefordert sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese

einzuhalten.

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