PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025

PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025

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EQS-News: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe

PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025

01.12.2025 / 15:16 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER

VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,

JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE

VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT

VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

PAUL Tech AG: Handelbarkeit der Anleihe ab Dezember 2025

Mannheim, 01. Dezember 2025 - Die PAUL Tech AG als Emittentin („Emittentin“)

der EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2026 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 / WKN: A3H2TU;

„Anleihe“) informiert über Folgendes:

Die ursprüngliche Laufzeit der um ein Jahr bis zum 1. Dezember 2026

verlängerten Anleihe endet heute, am 1. Dezember 2025. Die jährliche

Zinszahlung wurde heute ebenfalls durchgeführt.

Für die technische Umsetzung der Verlängerung muss nun die angepasste

Globalurkunde inklusive der geänderten Anleihebedingungen bei der

Clearstream Europe AG, Frankfurt am Main, eingereicht werden. Dies wird

aufgrund gesetzlicher Fristen voraussichtlich bis Mitte Dezember umgesetzt

sein, so dass dann auch der Handel im Freiverkehr der Börse Frankfurt wieder

unter der bisherigen WKN/ISIN aufgenommen werden kann.

Für Fragen steht das Investor-Relations-Team der Emittentin jederzeit zur

Verfügung.

Investor Relations Kontakt:

PAUL Tech AG

Patrick Weiden

Theodor-Heuss-Anlage 12

68165 Mannheim

Tel.: +49 621 92 100 100

Fax: +49 621 92 100 101

E-Mail: ir@paul.tech

Disclaimer:

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),

Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in

der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht,

verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann

in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen,

die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen

sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese

beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken

und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eine

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in

irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung

darstellen.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein

Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen

Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf

keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung

erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder

einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung ist keine Werbung im Sinne der Verordnung (EU)

2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die „EU-Prospektverordnung“) und

der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union

(Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) im Vereinigten Königreich („UK“) al

anwendbares Recht gültig ist (die „UK-Prospektverordnung“) und sie stellt

weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft

in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika

oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw.

Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner

Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalt

als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung herangezogen werden, noch darf sich

im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf diese Bekanntmachung verlassen

werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der

Emittentin oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten

von Amerika, in Deutschland oder in irgendeiner anderen Rechtsordnung dar.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die

hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S.

Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securitie

Act")

registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch

verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung

von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt

sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen de

Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin

beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben,

und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb

der Vereinigten Staaten in „Offshore-Transaktionen“ gemäß Regulation S de

Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte

institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securitie

Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den

Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an

„qualifizierte Anleger“ im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder

(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and

Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen

Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel

49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,

Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen

als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten

Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf

dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf

die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur

Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) richtet sich

die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren

ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 sind.

Die Anleihe ist nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im

Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung

gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder

anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein

„Kleinanleger“

eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger

im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im

Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der

„Versicherungsvertriebsrichtlinie“),

sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4

Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (iii) im Vereinigten

Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der

folgenden handelt: (a) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr.

2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts de

Vereinigten Königreichs ist, oder (b) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen

des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der

„FSMA“) und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97

erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht al

professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der

Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil

des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich wurde kein

Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014

(die „EU-PRIIPs-Verordnung“) oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch

EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die

„UK-PRIIPs-Verordnung“),

für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren

anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten

Königreich erforderlich ist, um die Anleihe anzubieten oder zu verkaufen

oder die Anleihe auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu

stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihe oder die

anderweitige Zurverfügungstellung der Anleihe an Kleinanleger im EWR oder im

Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der

Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich

wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind

verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese

einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.

Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der

Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,

Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse

des Unternehmens enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der

Begriffe „zielt“, „plant“, „strebt“, „projiziert“, „glaubt“, „schätzt“,

„geht davon aus“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „kann“, „wird“ oder „sollte“

oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare

Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle

Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete

Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der

Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten

Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die

tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in

solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen

oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht al

Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind

nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt

werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen

gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir

übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin

enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder

Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue

Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu

korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden,

sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen

Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher

zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.

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01.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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