Virtuelle Hauptversammlung

Ampel im Rechtsausschuss einig

Die Rechtspolitiker der Ampel haben bei der dauerhaften Einführung der virtuellen Hauptversammlung Punkte zugunsten der Gesellschaften verändert. Nun kann die Aktienrechtsnovelle beschlossen werden.

Ampel im Rechtsausschuss einig

wf Berlin

Die Rechtspolitiker der Ampel-Koalition haben sich auf Änderungen im Aktienrecht zur dauerhaften Einführung der virtuellen Hauptversammlung (HV) verständigt. Einige Punkte wurden dazu auf Wunsch der Gesellschaften angepasst, um die Generalversammlung der Aktionäre rechtssicherer und praktikabler zu machen. Der Rechtsausschuss des Bundestags will die Reform am heutigen Mittwoch abschließen. Der Bundestag soll am Donnerstagnacht um 0.20 Uhr darüber abstimmen, der Bundesrat am Freitag.

Der Zeitplan ist eng, weil die Gesetzesnovelle als „eilbedürftig“ eingestuft ist. Damit soll ein naht­loser Anschluss an die Ende August auslaufende Corona-Sonderregelung für die Unternehmen gesichert sein, um eine HV nicht nur in Präsenz, sondern auch virtuell abzuhalten. Die Union im Bundestag werde der Novelle und dem Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen im Rechtsausschuss zustimmen, sagte ihr Berichterstatter, Stephan Mayer (CSU), der Börsen-Zeitung. Der Antrag sei gut austariert und berücksichtige sowohl die Interessen der Gesellschaften als auch der Eigentümer und Investoren. Der Kompromiss werde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Gesellschaften virtuelle Hauptversammlungen auch tatsächlich abhalten werden.

BDI nur etwas erleichtert

Der Regierungsentwurf zur Aktienrechtsnovelle hatte stärker die Investoren- und Aktionärsrechte in der Versammlung herausgehoben, als es der Referentenentwurf noch vorgesehen hatte. Mit dem Änderungsantrag für den Rechtsausschuss sind die Abgeordneten der Ampel-Koalition auf Petiten aus den Unternehmen eingegangen. Die Rechtsexpertin des Industrieverbands BDI, Kerstin Lappe, stellte dazu fest, dass auch der Änderungsantrag nicht die Erwartungen erfüllt, die der BDI an den gesetzlichen Rahmen für eine moderne und praktikable Durchführung virtueller HVs gestellt hatte. „Die einzelnen Korrekturen des Änderungsantrags dürften aber dazu beitragen, dass das Format einer virtuellen HV nunmehr zumindest als eine praxistaugliche Option zur Präsenzversammlung angesehen werden kann.“

Laut Änderungsantrag der Ampel wird es keine Beschränkung der Gegenstände für eine virtuelle HV geben. Auch ein Sqeeze-out könnte demnach so beschlossen werden. Anträge und Wahlvorschläge können nun nur per Videokommunikation gestellt werden. Ein Mausklick wird nicht ausreichen. Zudem wurde die Rolle des Versammlungsleiters gestärkt. Neben der Vorgabe einer Höchstzahl von Fragen pro Aktionär und einer Zeichenbeschränkung kann auch eine Gesamthöchstzahl an zulässigen Fragen in der Einberufung vorgesehen werden. Eingeschränkt wurde das Fragerecht mit Blick auf Fragen, die bereits vor der Versammlung hätten gestellt werden können; der Versammlungsleiter kann diese Fragen aber zulassen. Das Recht zur Stellungnahme kann auf Aktionäre beschränkt werden, die ordnungsgemäß zur Versammlung angemeldet sind. Der Vorstandsbericht muss nur veröffentlicht werden, wenn Aktionärsfragen vorab eingereicht werden müssen.

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