WERTBERICHTIGT

AMS verhöhnt Übernahmegesetz

Börsen-Zeitung, 19.10.2019 Vor nur zwei Wochen haben die Osram-Aktionäre das Übernahmeangebot von AMS abgelehnt. Nun zaubert der Halbleiterkonzern eine zweite freiwillige Offerte aus dem Hut. Ein normaler Vorgang? Pustekuchen. Es ist eine Verhöhnung...

AMS verhöhnt Übernahmegesetz

Vor nur zwei Wochen haben die Osram-Aktionäre das Übernahmeangebot von AMS abgelehnt. Nun zaubert der Halbleiterkonzern eine zweite freiwillige Offerte aus dem Hut. Ein normaler Vorgang? Pustekuchen. Es ist eine Verhöhnung des Wertpapierübernahmegesetzes. Denn dort ist eine einjährige Sperrfrist vorgesehen. Dass diese umgangen werden kann, indem der Käufer in spe eine andere Bietergesellschaft gründet, war bekannt – aber aus gutem Grund nicht gängige Praxis. Denn der Geist des Gesetzes wird ignoriert, wenn man so lange Töchter gründet, bis ein Zukauf durchgeht. Nun lässt sich sagen: Der Gesetzgeber ist selbst schuld, wenn er Schlupflöcher lässt. Das ist zwar richtig. Aber wer durch Löcher schlupft, muss auch seine Moral schrumpfen. Wie AMS in dieser Hinsicht tickt, zeigt dies: Es wird die Mindestannahmeschwelle gesenkt, der Angebotspreis aber nicht erhöht. Das ist dreist. Wer so überzeugt von seiner Offerte ist, dass er Gesetze verhöhnt und zudem das Votum der Arbeitnehmervertreter der Zielfirma missachtet, muss mehr bieten als eine unveränderte Bewertung. mic