Auflagen für Alstom und GE

Börsen-Zeitung, 9.9.2015 fed Brüssel - Europas Wettbewerbshüter erlauben zwar dem US-Mischkonzern General Electric (GE), die Energiesparten des französischen Energie- und Transportunternehmens Alstom zu kaufen. Um jedoch den Wettbewerb auf dem Markt...

Auflagen für Alstom und GE

fed Brüssel – Europas Wettbewerbshüter erlauben zwar dem US-Mischkonzern General Electric (GE), die Energiesparten des französischen Energie- und Transportunternehmens Alstom zu kaufen. Um jedoch den Wettbewerb auf dem Markt für Hochleistungs-Gasturbinen zu schützen, machen die EU-Beamten die Veräußerung der Schlüsseltechnologie in dieser Sparte an den italienischen Konkurrenten Ansaldo zur Bedingung. Für alle anderen Geschäftszweige bestehen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken – weder für die Stromerzeugung aus Wärmekraft, die Energieübertragung und das Geschäftsfeld Erneuerbare. Das US-Justizministerium hat mit den gleichen Auflagen grünes Licht gegeben.EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte: “Ich freue mich, dass wir dieses Vorhaben genehmigen und damit zeigen können, dass Technologie aus Europa Potenzial hat und Investitionen aus dem Ausland anziehen kann.” Zugleich sorge die Auflage eines Verkaufs an Ansaldo dafür, “dass Unternehmen und Verbraucher in Europa weiterhin von dieser innovativen Technologie profitieren können”. GE dürfte aufatmen. 2001 verlief eine Fusionsprüfung ungünstiger: Die EU-Behörde verbot damals den Zusammenschluss mit Honeywell.