Glyphosat-Klagen

Bayer lässt Urteil überprüfen

Bayer hat beim Supreme­ Court in den USA einen Antrag auf Revision des Urteils im Hardeman-Fall eingereicht. Es handelt sich um die erste Produkthaftungsklage zu dem glyphosathaltigen Herbizid Roundup, die vor einem US-Bundesgericht verhandelt...

Bayer lässt Urteil überprüfen

ab Düsseldorf

Bayer hat beim Supreme­ Court in den USA einen Antrag auf Revision des Urteils im Hardeman-Fall eingereicht. Es handelt sich um die erste Produkthaftungsklage zu dem glyphosathaltigen Herbizid Roundup, die vor einem US-Bundesgericht verhandelt wurde, wie Bayer mitteilt. Der Supreme Court soll nach den Vorstellungen von Bayer die Entscheidung der Berufungsinstanz überprüfen. Der Antrag stützt sich auf zwei Punkte: Zum einen geht es um die Frage, ob Bundesrecht vor Bundesstaatenrecht geht. Denn die US-Umweltbehörde EPA habe den von den Klägern reklamierten Warnhinweis auf den Roundup-Verpackungen verboten. Zum anderen moniert Bayer, dass die Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite nicht im Einklang mit bundesrechtlichen Standards ge­standen habe. Bayer hofft, dass der Supreme Court die Trendwende in der Causa Glyphosat bringt.