Gerichtsurteil

Bayer unterliegt auch im dritten Berufungsverfahren

Auch im dritten Berufungsverfahren im Zusammenhang mit den in erster Instanz verlorenen Glyphosat-Klagen ist Bayer unterlegen. Noch im August soll der US Supreme Court eingeschaltet werden.

Bayer unterliegt auch im dritten Berufungsverfahren

ab Köln

Bayer hat in den USA erneut eine juristische Schlappe im Zusammenhang mit der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat erlitten. Das Berufungsgericht in Kalifornien bestätigte das Urteil des Jury-Gerichts, nach dem Bayer dem Ehepaar Alberta und Alva Pilliod Schadenersatz in Höhe von 86,7 Mill. Dollar zahlen muss. „Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen, da sie weder durch die Beweislage im Prozess noch durch geltendes Recht gestützt wird“, erklärte Bayer und kündigte an, die rechtlichen Optionen in diesem Fall zu prüfen. Noch in diesem Monat werde Bayer zudem einen anderen Glyphosat-Fall zur Prüfung beim U.S. Supreme Court einreichen. Im Prinzip gehe es dabei um die gleichen rechtlichen Fragen.

Im Zusammenhang mit den US-Klagen zu Roundup, in denen die Kläger das Unkrautvernichtungsmittel aus den Laboren von Monsanto für ihre Krebserkrankung verantwortlich machen, hat Bayer bislang drei Verfahren in erster Instanz wie auch die dazugehörigen Berufungsverfahren verloren. Ein vierter Prozess hat kürzlich begonnen.

Die Trendwende soll nach den Vorstellungen von Bayer ein Urteil des Obersten US-Gerichtshofs bringen. Der Supreme Court soll letztlich klären, ob Bundesrecht vor Bundesstaatenrecht geht. Für den Fall, dass der Supreme Court das Verfahren nicht annimmt oder gegen Bayer entscheidet, hatte der Konzern erst kürzlich die Rückstellungen um weitere 4,5 Mrd. Dollar erhöht. Auf den Kurs hatte die erneute Niederlage vor Gericht keine Auswirkung.