Baywa will frühere Vorstände und Aufsichtsrat vorerst nicht entlasten
Keine Entlastung für
Ex-Baywa-Vorstände
Reuters Frankfurt
Der angeschlagene Agrar- und Baustoffkonzern Baywa will seine zu Beginn der Krise amtierenden Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte auf der Hauptversammlung zunächst nicht entlasten lassen. Davon betroffen sind der ehemalige Vorstandschef Marcus Pöllinger und der frühere Finanzvorstand Andreas Helber sowie als einziges weiterhin amtierendes Vorstandsmitglied Marlen Wienert, wie aus der Einladung zum Aktionärstreffen am 26. August hervorgeht. Denn die „Aufarbeitung der am 12. Juli 2024 bekannt gemachten Liquiditätskrise“ dauere noch an. Die Krise hatte die hochverschuldete Baywa an den Rand der Pleite geführt und kam für den damaligen Vorstand offenbar überraschend, obwohl die Begebung einer neuen Anleihe bereits gescheitert war.
Rechtliche Konsequenzen hat eine fehlende Entlastung nicht. Wie aus dem Geschäftsbericht hervorgeht, hatte Pöllinger eine Abfindung von 1,7 Mill. Euro erhalten, Helber 780.000 Euro. Nur der nachträglich in den Vorstand berufene Sanierungsexperte Michael Baur soll für das vergangene Jahr entlastet werden. Für eine Vertagung seiner Entlastung bestehe „kein Anlass“, hieß es.
Auch alle im Jahr 2024 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sollen auf dem Aktionärstreffen nicht entlastet werden. Zu ihnen zählt der langjährige Baywa-Vorstandschef Klaus Josef Lutz, der im Januar 2024 nach einer Abstimmungsniederlage seinen Rücktritt erklärt hatte.
Auf der Hauptversammlung muss die Baywa die Aktionäre auch über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals informieren, das im Zuge der Sanierung negativ geworden war. Mit einer gut 200 Mill. Euro schweren, zum Teil von den beiden Großaktionären garantierten Kapitalerhöhung soll das Bilanzloch geschlossen werden.