Hauptversammlung

Bei Ceconomy geht weiterer AR-Posten an Kellerhals

Jürgen Kellerhals, Sohn des Media-Markt-Gründers Erich Kellerhals, sichert sich ein weiteres Aufsichtsratsmandat bei Ceconomy. Die Familie ist mittlerweile größte Einzelaktionärin von Ceconomy.

Bei Ceconomy geht weiterer AR-Posten an Kellerhals

ab Köln – Jürgen Kellerhals bzw. die Vermögensverwaltungsgesellschaft seiner Familie sichert sich einen weiteren Posten im Aufsichtsrat (AR) von Ceconomy. Dafür räumt Fredy Raas, der die Interessen der Beisheim Holding (4,8 %) vertritt, seinen Platz, wie aus der Einladung zur Hauptversammlung hervorgeht. Kellerhals selbst sitzt seit vergangenem Jahr im Kontrollgremium des Unternehmens. Convergenta, die Gesellschaft der Kellerhals-Familie, ist mittlerweile mit 29 % der größte Einzelaktionär des Händlers von Unterhaltungselektronik. Neu in den Aufsichtsrat entsendet wird Erich Schuhmacher, der bei Convergenta die Finanzen samt Beteiligungscontrolling leitet.

Zudem stellt sich Christoph Vilanek, Vorstandschef von Freenet, zur Wiederwahl. Freenet war 2018 im Wege einer Kapitalerhöhung mit 10% bei dem Geschäftspartner eingestiegen. Nachdem Convergenta ihre Beteiligung an der Media-Saturn-Holding gegen eine direkte Beteiligung an Ceconomy getauscht hat, ist der Freenet-Anteil inzwischen auf 6,7% zusammengeschnurrt. Sinn der Zusammenlegung war auch, die riesigen Verlustvorträge steuerlich nutzen zu können. Das bescherte Ceconomy in der AG zuletzt einen Bilanzgewinn; dieser ist jedoch ausschüttungsgesperrt.

Neben der Wahl der beiden Aufsichtsratsmitglieder soll die virtuelle Hauptversammlung am 22. Februar auch einer Vergütungsänderung im Nominierungsausschuss zustimmen. Dort müssen sich Ausschussmitglieder künftig mit dem Eineinviertelfachen der AR-Regelvergütung von 70 000 Euro bescheiden, der Vorsitzende des Ausschusses mit dem 1,5-Fachen. Bislang hatte der Vorsitzende das Doppelte erhalten.

Virtuelle Hauptversammlung

Zudem will sich Ceconomy mit einer Satzungsänderung die Möglichkeit schaffen, die Hauptversammlung auch künftig im virtuellen Format abzuhalten. Dabei wird der Maximalrahmen von fünf Jahren ausgeschöpft.