Autoindustrie

BGH stärkt Diesel-Käufer in VW-Skandal

Diesel-Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, bekommen trotzdem Schadenersatz von Volkswagen. Ihr Schaden durch den Abgasbetrug sei damit nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az. VI ZR 533/20 u. a.)...

BGH stärkt Diesel-Käufer in VW-Skandal

dpa-afx Karlsruhe

Diesel-Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, bekommen trotzdem Schadenersatz von Volkswagen. Ihr Schaden durch den Abgasbetrug sei damit nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az. VI ZR 533/20 u. a.) VW kündigte an, die Entscheidung in den noch laufenden rund 1000 Verfahren zu der Frage zu berücksichtigen. VW-Aktionäre, die den Software-Hersteller Bosch für ihre Verluste verantwortlich machen wollten, gehen dagegen leer aus. Ein zweiter BGH-Senat entschied in einem Musterverfahren, dass hier nicht von einer Beihilfe auszugehen sei (Az. II ZR 152/20 u. a.). Bosch hatte VW die Motorsteuerungssoftware geliefert, die bei der Manipulation der Abgaswerte zum Einsatz kam.

In seinem ersten und wichtigsten Urteil zum VW-Abgasskandal hatte der BGH im Mai 2020 entschieden, dass VW Millionen Autokäufer hinters Licht führte. Nach dieser Entscheidung muss VW betroffenen Klägern den Kaufpreis erstatten, eine Entschädigung für gefahrene Kilometer wird aber abgezogen. Dafür müssen sie das Auto zurückgeben. Was passiert, wenn jemand das Auto gar nicht mehr hat, weil es weiterverkauft wurde, war bisher umstritten. Teils wurde die Meinung vertreten, dass sich die Forderungen damit erledigt hätten. Das sieht der BGH anders: „Der Weiterverkauf lässt den Schaden nicht entfallen“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters bei der Urteilsverkündung. Dieser sei schon beim Kauf entstanden.

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