Booking.com siegt im Streit mit Hotels

Börsen-Zeitung, 5.6.2019 dpa-afx Düsseldorf - Das Buchungsportal Booking.com darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Eine solche "enge Bestpreisklausel" sei zulässig, entschied das...

Booking.com siegt im Streit mit Hotels

dpa-afx Düsseldorf – Das Buchungsportal Booking.com darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Eine solche “enge Bestpreisklausel” sei zulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag und hob die Untersagung dieser Praxis durch das Bundeskartellamt auf. Die Klausel sei nicht wettbewerbsbeschränkend, sondern notwendig, um “ein illoyales Umlenken von Kundenbuchungen” zu verhindern, hieß es zur Begründung. Booking.com will mit der Klausel verhindern, dass sich Gäste auf dem Portal über Hotelangebote informieren und sich dann durch niedrigere Zimmerpreise oder bessere Vertragskonditionen auf die Hotelseite locken lassen, um dort zu buchen, so dass das Portal keine Vermittlungsprovision erhält. Die Basisprovision beträgt in der Regel 10 bis 20 % des Übernachtungspreises.