Bundeskartellamt nimmt Apple unter die Lupe
hei/dpa-afx Bonn
Das Bundeskartellamt nutzt seine neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen groĂe Digital-Plattformen nun auch fĂŒr Ermittlungen gegen Apple. âWir werden jetzt prĂŒfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietĂ€ren Betriebssystem iOS ein digitales Ăkosystem ĂŒber mehrere MĂ€rkte errichtet hatâ, kĂŒndigte KartellamtsprĂ€sident Andreas Mundt an. Mit der Reform des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschrĂ€nkungen (GWB) im Januar kann das Kartellamt leichter gegen groĂe Unternehmen vorgehen, die eine âĂŒberragende marktĂŒbergreifende Bedeutung fĂŒr den Wettbewerbâ haben. Dies trifft besonders hĂ€ufig auf die US-Technologiekonzerne zu, deren GeschĂ€ftspraxis sowohl beim Bundeskartellamt als auch bei den EU-Behörden in zahlreichen Verfahren untersucht wird, bei denen es um Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und eine daraus resultierende Behinderung des Wettbewerbs geht.
Neuer Paragraf
Das Bundeskartellamt geht auf der Grundlage des neu im GWB verankerten Paragrafen 19a bereits gegen Facebook, Amazon und Google vor. Im Falle von Facebook hatten die KartellwĂ€chter ihren Vorwurf der missbrĂ€uchlichen Nutzung von DatenbestĂ€nden bis zum Bundesgerichtshof (BGH) getragen und vom BGH Recht bekommen. Das Urteil gilt als wichtige Grundlage im Umgang mit der Datenökonomie, auch fĂŒr den Handlungsrahmen der internationalen Behörden. Auch Amazon ist ein Dauergegenstand von Untersuchungen des Kartellamts, weil der Internetgigant sowohl als Plattformpartner wie auch Wettbewerber von Plattformnutzern in zahlreichen MĂ€rkten tĂ€tig ist.
Von Apple kamen unterdessen konstruktive Töne: âWir freuen uns darauf, unseren Ansatz mit dem Bundeskartellamt zu diskutieren und einen offenen Dialog ĂŒber alle Bedenken zu fĂŒhrenâ, hieĂ es dazu. Der Konzern sei âstolz darauf, ein Motor fĂŒr Innovation und ArbeitsplĂ€tze zu seinâ. Allein die iOS-Plattform unterstĂŒtze mehr als 250000 ArbeitsplĂ€tze in Deutschland.