Verbraucherschutz

Bundestag verabschiedet neues Gesetz zu Sammelklagen

Mit einer neuen Form der Sammelklage sollen Verbraucherschützer leichter juristisch gegen Konzerne vorgehen können. Die Bundesregierung setzt damit eine EU-Richtlinie um. Konzerne müssen sich nun insgesamt auf mehr Klagen einstellen.

Bundestag verabschiedet neues Gesetz zu Sammelklagen

Der Bundestag hat eine neue Form von Sammelklage gegen große Konzerne beschlossen. Für den Gesetzentwurf stimmten am Freitag die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. CDU/CSU und AfD lehnten das Vorhaben ab, die Linke enthielt sich.

Knackpunkt in den vorherigen Beratungen im Bundestag war der Zeitpunkt, bis zu dem sich Verbraucher solchen Klagen noch anschließen können. Der Kompromiss: Bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung und damit deutlich länger als zunächst vorgesehen. Das FDP-geführte Justizministerium und Wirtschaftsverbände hatten auf einen früheren Zeitpunkt gedrängt, um beklagten Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Die CDU kritisierte, es gebe zu wenig Anreize für Vergleiche, was Prozesse noch in die Länge ziehen könne.

Leichtere Aufarbeitung

Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie verspätet in deutsches Recht umgesetzt werden. Verfehlungen von Unternehmen sollen so künftig leichter juristisch aufgearbeitet werden. Dies könnte etwa zur Anwendung kommen, wenn Flüge annulliert werden und zahlreiche Verbraucher ähnliche Entschädigungsansprüche haben. Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter Produkte könnten Gegenstand einer Klage sein oder Ansprüche von Bankkunden bei unwirksamen Klauseln. Der Verbraucherschutzverband VZBV hat angekündigt, zügig von der Klagemöglichkeit Gebrauch machen zu wollen.

Verbände sollen künftig die Sammelklage nutzen können, wenn sie mindestens 50 betroffene Konsumenten vertreten. Kleine Unternehmen sollen Verbrauchern gleichgestellt werden und auch von Sammelklagen gegen größere Konzerne profitieren können.

Sammelklagen sind in vielen europäischen Ländern noch nicht üblich. In Deutschland wurde der Volkswagen-Abgasbetrug mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage aufgearbeitet, die nun mit dem neuen Gesetz weiterentwickelt werden soll. Europas größter Autobauer hatte 2020 als Folge der Sammelklage mühsam einen Vergleich mit Verbraucherschützern ausgehandelt. An geschädigte Kunden wurden Beträge zwischen 1350 und 6250 Euro ausgezahlt.

Neues Gesetz zu
Sammelklagen
gegen Konzerne

Reuters Berlin