Chinesen schummeln bei Gategroup-Kauf

Übernahmekommission bezichtigt HNA

Chinesen schummeln bei Gategroup-Kauf

dz Zürich – Das chinesische Unternehmenskonglomerat HNA hat beim Kauf der Schweizer Airline-Cateringfirma Gategroup im Frühjahr 2016 falsche Angaben über seine Eigentümerschaft verbreitet. Die entsprechenden Informationen im Angebotsprospekt vom 20. Mai 2016 seien “unwahr beziehungsweise unvollständig” gewesen, befand die Schweizerische Übernahmekommission in einer Verfügung. Verschleiert wurden insbesondere die Anteile der sechs Firmengründer (“Co-Founders”), Chen Feng, Wang Jian, Tan Xiangdong, Li Xianhua, Li Qing sowie Chen Wenli.Nach den Erkenntnissen der Schweizer Behörde besaßen diese Personen im fraglichen Zeitpunkt 71,92 % aller HNA-Anteile. Den Gategroup-Aktionären blieb diese Information aber vorenthalten. Diesen wurde beschieden, Haupteigentümerin von HNA sei das Hainan Airlines Company Limited Employees Union Committee mit einem Anteil von 47,5 %. Nebst der Hainan Province Cihang Foundation (22,75 %) wurden mit den Geschäftsleuten Bharat Bhisé (17,4 %) und Jun Guan (12,35 %) auch zwei Privatpersonen als Miteigentümer aufgeführt. Tatsächlich agierten Letztere aber nur treuhänderisch im Auftrag der sechs Co-Founders, und auch die Anteile des Hainan Airlines Company Limited Employees Union Committee standen über eine Optionskonstruktion wirtschaftlich im Besitz der sechs Gründer. Am 24. Juli hatte HNA unter dem Druck verschiedener kritischer Medienberichte zusätzliche Angaben über ihre Eigentümerschaft veröffentlicht. Aber auch nach jenen Angaben beliefen sich die Anteile der sechs Gründer auf lediglich knapp 40 %. Als Aktionäre nannte HNA in jener Kommunikation neu auch zwei Stiftungen mit Sitz in New York bzw. Hainan, die zusammen 52,3 % aller HNA-Anteile halten sollen. Doch wer in diesen Stiftungen das Sagen hat, ist bis heute unklar. Für die Übernahmekommission ist erwiesen, dass mindestens am 20. Mai die sechs Gründer das Sagen bei HNA hatten. Verletzungen von Meldevorschriften können zwar erhebliche Bußen nach sich ziehen. Für den konkreten vorliegenden Fall fehle aber eine entsprechende Strafnorm im Gesetz, weshalb HNA mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr von 50 000 sfr davonkommt.