Daimler und DUH suchen außergerichtliche Lösung
igo Stuttgart – Der Autokonzern Daimler und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wollen sich in einem von derzeit zwei anhängigen Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart außergerichtlich einigen. In dem Fall (AZ: 42O47/16) hatte die DUH nach Angaben des Gerichts und des Konzerns eine Abmahnung an Daimler geschickt, weil Verbrauchs- und Emissionswerte eines Smart-Modells in sechs Online- und Print-Anzeigen zu klein gedruckt waren.Damit verstieß Daimler gegen die formalen Regeln, die für diese Angaben in Anzeigen gelten. Der Konzern habe dies auch eingeräumt. Die für den gestrigen Mittwoch vorgesehene Urteilsverkündung wurde auf den 12. Juli verschoben, da sich die beiden Parteien auf Anregung des Gerichts außergerichtlich über die Höhe der fälligen Vertragsstrafe einigen wollen.Im zweiten Verfahren (AZ: 34O21/16) geht es statt der Form um den Inhalt einer Werbeaussage. “BlueTec reduziert die Emissionswerte unserer Dieselmotoren auf ein Minimum”, hieß es in einer Anzeige, die Anfang 2016 auf Daimler-Webseiten abrufbar war. Die DUH wirft Daimler in diesem Zusammenhang Verbrauchertäuschung vor, Daimler hält die Klage für unbegründet (vgl. BZ vom 28. April). Die zuständige Richterin hatte Daimler in der Verhandlung im April dazu aufgefordert, Details zur Abgasnachbehandlung zu liefern, und von der DUH verlangt, ihre Vorwürfe zu präzisieren. Der Urteilstermin ist für den 29. Juni angesetzt.