Degussa-Aktionäre gehen leer aus

Börsen-Zeitung, 24.9.2019 wb Frankfurt - Evonik muss in dem gerichtlichen Spruchverfahren nach dem aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der einstigen Degussa keine erhöhte Abfindung zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit...

Degussa-Aktionäre gehen leer aus

wb Frankfurt – Evonik muss in dem gerichtlichen Spruchverfahren nach dem aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der einstigen Degussa keine erhöhte Abfindung zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit rechtskräftigem Beschluss jetzt sämtliche Anträge auf Erhöhung der Barabfindung abgewiesen, berichtet Allen & Overy, die den Chemiekonzern vertreten hat. Mit der rechtskräftigen Entscheidung ist das Spruchverfahren, eines der größten in den vergangenen Jahren, ohne Nachzahlung beendet.Die Degussa war ein börsennotiertes Spezialchemieunternehmen, das ursprünglich mehrheitlich Eon gehörte und seit Juni 2004 mehrheitlich der RAG als damaliger Rechtsvorgängerin der Evonik, nachdem Eon im Tausch von der RAG die Ruhrgas-Mehrheit übernommen hatte. 2006 wurde der Streubesitz herausgedrängt. Der Börsenwert betrug zum Zeitpunkt des Squeeze-out 9 Mrd. Euro. Nahezu 100 ehemalige Minderheitsaktionäre beantragten beim Landgericht Düsseldorf die gerichtliche Erhöhung der Barabfindung. Den Anträgen entsprach das Gericht 2017; infolgedessen stand ein Unternehmenswert von nahezu 11 Mrd. Euro und eine Nachzahlung an den ehemaligen Streubesitz von über 100 Mill. Euro im Raum.