Deutsche Strabag nutzt BGH-Urteil

Börsen-Zeitung, 21.2.2014 swa Frankfurt - Nach der Kehrtwende des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Rückzug von der Börse nutzen immer mehr Unternehmen die vereinfachte Möglichkeit für das Delisting. Die deutsche Tochter des österreichischen Baukonzerns...

Deutsche Strabag nutzt BGH-Urteil

swa Frankfurt – Nach der Kehrtwende des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Rückzug von der Börse nutzen immer mehr Unternehmen die vereinfachte Möglichkeit für das Delisting. Die deutsche Tochter des österreichischen Baukonzerns Strabag hat den Widerruf der Börsenzulassung eingeleitet. Der Vorstand habe den Beschluss gefasst, teilte das Unternehmen mit, das einen Streubesitz von weniger als 7 % nennt. Ohne das BGH-Urteil zum Delisting wäre dieser Schritt jetzt nicht eingeleitet worden, bestätigte eine Unternehmenssprecherin.Das Gericht hatte vor wenigen Monaten überraschend seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2002 gekippt und klargestellt, dass ein Delisting ohne Pflichtangebot und Hauptversammlungsbeschluss durchgezogen werden darf. Damit wird der Rückzug für die Unternehmen deutlich vereinfacht. Anlegerschützer sehen dies indes kritisch. Auch die in Liquidation befindliche Stöhr & Co AG will den neuen Spielraum nutzen.Strabag verweist auf die niedrige Liquidität der Aktie und den hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand, der mit der Notierung verbunden ist. Der Schutz des Streubesitzes sei dadurch sichergestellt, das der Rückzug erst nach sechs Monaten (Börse Frankfurt) bzw. voraussichtlich zwölf Monaten (Düsseldorf) wirksam wird. Bis dahin könnten die Titel gehandelt werden, so Strabag.