Mercedes-Benz

"Dieselsenat" kassiert Klausel in Autokreditverträgen

Autokäufer geben mit einer Finanzierung nicht ihr Recht auf Schadenersatzklage auf. Eine entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt.

"Dieselsenat" kassiert Klausel in Autokreditverträgen

“Dieselsenat”
kassiert Klausel in
Autokredit-Verträgen

dpa-afx Karlsruhe

Mercedes-Käufer haben beim Abschluss ihres Autokredits nicht das Recht aufgegeben, im Dieselskandal auf Schadenersatz zu klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Montag eine entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank für unwirksam. (Az. VIa ZR 1517/22)

Die Begründung dafür hat zwar nichts mit der Diesel-Problematik zu tun, wie die Vorsitzende Richterin Eva Menges in Karlsruhe erläuterte. Da die Klausel zu weit gefasst und daher insgesamt unwirksam ist, profitieren von dem Urteil aber auch Diesel-Kläger.

Der Kläger in dem Fall hatte sein Auto über die Mercedes-Benz Bank finanziert. Im Vertrag steht, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt – “gleich aus welchem Rechtsgrund”.

Später verlangte der Mann Schadenersatz von der Mercedes-Benz Group, wie Daimler inzwischen heißt. Er behauptet, sein Auto sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet und stoße beim Fahren mehr giftige Abgase aus als erlaubt.

Wegen der Klausel im Finanzierungsvertrag war das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart der Ansicht gewesen, dass der Mann nicht zum Klagen berechtigt sei. Die obersten Zivilrichter sehen das nun anders: Der Kläger habe etwaige Ansprüche nicht wirksam abgetreten, sagte Menges.

Die Begründung ist kompliziert und hat damit zu tun, dass die Klausel unterschiedliche Forderungen umfasst. Dazu gehören nach dem Verständnis der Richter auch Ansprüche, die Verbrauchern entstehen, wenn sie nach Abschluss eines Darlehensvertrags von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dadurch verschlechtere sich die Position der Käufer gesetzeswidrig. Im konkreten Fall hatte der Kläger seinen Autokredit zwar nicht widerrufen. Der Senat erklärte die Klausel aber unabhängig davon für unwirksam.