Elliott verliert vor Gericht gegen Vodafone

Abfindung für Kabel Deutschland angemessen

Elliott verliert vor Gericht gegen Vodafone

cru Frankfurt – Vodafone muss dem Hedgefonds Elliott des US-Milliardärs Paul Singer keine höhere Abfindung für seinen Anteil an der 2014 übernommenen Kabel Deutschland zahlen. Über die Cornwall GmbH & Co KG hält Singer knapp 5 % der Anteile. Das Münchner Landgericht wies am Mittwoch die Klage von Elliott ab, die eine höhere Abfindung für ihre Aktien erstreiten wollte. Die Kläger halten die vom Gericht bestätigte Abfindung weiterhin für “viel zu niedrig” und können Beschwerde dagegen einlegen.Vodafone hatte Kabel Deutschland 2014 übernommen. Aktionäre, die ihre Anteile verkauften, erhielten 84,53 Euro pro Aktie. Für die Anteilseigner, die nicht verkauften, gab es als Dividendenersatz einen jährlichen Ausgleich von 3,77 Euro je Aktie. Beides sei angemessen, entschied die 5. Handelskammer in ihrem 287 Seiten umfassenden Beschluss. Nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters Helmuth Krenek waren die damaligen Berechnungen von Vodafone zur Ermittlung des Aktienwerts plausibel. Vodafone begrüßte das Urteil.Elliott ist dafür bekannt, in laufenden Übernahmeverfahren Aktienpakete zu kaufen und den Preis in die Höhe zu treiben. Der Hedgefonds hatte 13,5 % der Kabel-Deutschland-Anteile erworben und anschließend eine Sonderprüfung durchgesetzt, die beweisen sollte, dass die von Vodafone gebotenen Summen zu niedrig waren. Größtes aktuelles Engagement von Elliott in Deutschland ist die 18-Prozent-Beteiligung am Kraftwerksbetreiber Uniper, der seit zwei Jahren gegen die feindliche Übernahme durch den finnischen Konkurrenten und Staatskonzern Fortum kämpft. Auch hier wurde mit einer Sonderprüfung wegen der angeblichen Hintertreibung der Übernahme mit Hilfe der russischen Regierung gedroht. Sonderprüfung läuft nochDie noch nicht abgeschlossene Sonderprüfung bei Kabel Deutschland spielte bei der Entscheidung des Münchener Gerichts keine Rolle. Grundlage der Entscheidung war eine Anhörung der Vertragsprüfer. Die Kläger hatten moniert, dass Vodafone in ihren Planungen zu wenig optimistisch gewesen sei – und daher den Wert der Kabel-Deutschland-Aktien und des jährlichen Ausgleichs zu niedrig angesetzt hatte. Die Richter dagegen wiesen darauf hin, dass Zukunftsplanungen grundsätzlich schwer überprüfbar sind. “Wenn das Gericht von der Plausibilität der Planannahmen überzeugt ist, darf es diese nicht durch andere, möglicherweise auch plausible Planannahmen ersetzen.” – Wertberichtigt Seite 6