EU-Bußgeldverfahren holt SKW nach Jahren wieder ein

Stahlzulieferer muss 1 Mill. Euro zurückstellen

EU-Bußgeldverfahren holt SKW nach Jahren wieder ein

jur München – Zu erwartende Sonderlasten über 1 Mill. Euro könnten dem Stahlzulieferer SKW Metallurgie den Jahresabschluss 2013 verhageln. Wie die Gesellschaft mitteilte, hat das Europäische Gericht (EuG) die Nichtigkeitsklage gegen einen Bußgeldbescheid von 2009 abgewiesen. Hintergrund sind kartellrechtswidrige Preisabsprachen in den Jahren 2004 bis 2007 zwischen mehrere Spezialchemieunternehmen. Die EU-Wettbewerbshüter verhängten 2009 ein Bußgeld von insgesamt 61 Mill. Euro. 13,3 Mill. Euro entfielen damals gesamtschuldnerisch auf SKW Metallurgie sowie deren Muttergesellschaft Arques Industries.SKW bildete daraufhin Rückstellungen über 6,65 Mill. Euro, sah sich in späteren Gerichtsverfahren, zuletzt mit einem Urteil des Oberlandesgerichts München 2012, allerdings darin bestätigt, dass Arques, die heute Gigaset heißt, das Bußgeld zahlen müsse, und löste die Rückstellungen bereits 2011 wieder auf.Das EuG sieht die Sache nun wiederum etwas anders und setzte das Bußgeld für Gigaset gemeinschaftlich auf 12,3 Mill. Euro fest, das für SKW bleibt bei gemeinschaftlichen 13,3 Mill. Euro. SKW Metallurgie stehe weiter auf dem Standpunkt, dass die frühere Mutter Gigaset allein für das Bußgeld aufkommen muss, was auch durch das LG und das OLG München bisher so bestätigt wurde. Da der Maximalbetrag für Gigaset mit dem jüngsten EuG-Urteil allerdings auf 12,3 Mill. Euro begrenzt wurde, geht SKW nun davon aus, dass die 1 Mill. Euro Differenz von ihr getragen werden muss.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die nächsthöhere Instanz ist der Europäische Gerichtshof (EuGH). Noch ist nicht klar, ob SKW oder Gigaset diesen anrufen werden, allerdings werden bei SKW wohl auf jeden Fall Rückstellungen über 1 Mill. Euro für das Bußgeld nötig sein, vielleicht auch noch für weitere Verfahrenskosten. Dies könnte noch für den Jahresabschluss 2013 schlagend werden, handelt es sich bei dem Urteil doch wahrscheinlich um ein sogenanntes wertaufhellendes Ereignis.