EU lässt Apple noch nicht vom Haken

Brüsseler Wettbewerbsbehörde legt im Steuerstreit noch einmal Berufung ein

EU lässt Apple noch nicht vom Haken

ahe Brüssel – EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager lässt im milliardenschweren Steuerstreit mit dem US-Technologiekonzern Apple nicht locker und zieht nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Vor dem höchsten EU-Gericht legte die EU-Kommission Beschwerde gegen ein Urteil aus dem Juli ein, in dem eine Steuernachzahlung von Apple in Höhe von 13 Mrd. Euro plus Zinsen annulliert wurde. Es seien eine Reihe von Rechtsfehlern gemacht worden, begründete Vestager ihr Vorgehen. Sie verwies zudem auf die Relevanz des Falles für künftige EU-Beihilfeverfahren. Die Entscheidung werfe wichtige rechtliche Fragen zur Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf, erklärte sie.In dem Streit geht es um Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007, die nach einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Sowohl der iPhone-Hersteller als auch die irische Regierung war dagegen vorgegangen und hatten im Juli vom Gericht der Europäischen Union recht bekommen. Die Kommission habe keine Grundlage dafür nennen können, dass die umstrittenen Steuervergünstigungen eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe darstellten, entschieden die Luxemburger Richter.Da die Kommission jetzt in Berufung geht, kann Apple das auf einem Treuhandkonto liegende Geld für die Steuernachzahlung auch noch nicht zurückerhalten. Das Berufungsverfahren könnte sich nach Angaben der Beteiligten noch weitere zwei Jahre hinziehen. Der US-Konzern erklärte am Freitag, sich stets an die irischen Steuergesetze gehalten zu haben. Man werde den Antrag von Vestager genau prüfen.Auch die Regierung in Dublin stellte noch einmal klar, dass Irland immer klar gewesen sei, dass der korrekte Betrag der irischen Steuer gezahlt wurde und dass Irland Apple keine staatlichen Beihilfen gewährt habe. Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union habe diese Haltung bestätigt. Finanzminister Paschal Donohoe – der Vorsitzende der Eurogruppe – verwies darauf, dass Irland noch keine formelle Mitteilung über die Berufung zugestellt worden sei. Nach Eingang werde man die Beschwerde eingehend prüfen, erklärte er, ohne sich inhaltlich näher dazu zu äußern. Für die EU-Kommission hat der Apple-Fall eine hohe politische Bedeutung, da die Behörde auch gegen die Steuerbescheide großer multinationaler Konzerne in anderen Mitgliedstaaten mit Hilfe des Beihilferechts vorgegangen war. Das Urteil des EuGH könnte auch weitere noch nicht abgeschlossene Prozesse beeinflussen, bei denen es etwa um Steuerfälle von Ikea und Nike in den Niederlanden geht. Hohe Relevanz für BrüsselWettbewerbskommissarin Vestager verwies auch noch einmal darauf, dass es für die EU-Kommission weiterhin höchste Priorität habe, sicherzustellen, “dass alle großen und kleinen Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen”.Die EU-Staaten seien zwar für ihre Steuergesetze zuständig, erklärte Vestager. Wenn die Mitgliedstaaten bestimmten multinationalen Unternehmen aber Steuervorteile gewährten, die ihren Konkurrenten nicht zur Verfügung stünden, beeinträchtige dies den fairen Wettbewerb in der EU unter Verstoß gegen die Vorschriften für staatliche Beihilfen.