EuGH pflichtet Google bei

"Recht auf Vergessenwerden" gilt nicht global

EuGH pflichtet Google bei

dpa-afx Luxemburg – Das europäische “Recht auf Vergessenwerden” im Internet gilt nicht global. Betreiber wie Google müssen Links aus Ergebnislisten bei einem erfolgreichen Antrag der Betroffenen nur in den europäischen Versionen ihrer Suchmaschinen löschen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied.Die EU-Richter schrieben eine genaue Abwägung bei der Frage vor, welche Suchergebnisse überhaupt unterdrückt werden müssen. Es geht um Links zu Informationen im Internet, die bei einer Suche nach einem bestimmten Namen auftauchen. Der EuGH hatte zwei Streitfälle aus Frankreich zu entscheiden. In einem Fall wollten Kläger Google verpflichten, Links zu heiklen Hinweisen aus der Ergebnisliste zu streichen. Im anderen Fall wollten Datenschützer den US-Betreiber zwingen, bei erfolgreichen Anträgen solche Links aus allen Versionen der Suchmaschine weltweit zu tilgen. In beiden Fällen entschieden die EU-Richter eher im Sinne von Google und schränkten das “Recht auf Vergessenwerden” ein.