Facebook siegt gegen Kartellamt

Börsen-Zeitung, 27.8.2019 Reuters Düsseldorf - Der US-Internetriese Facebook muss Auflagen des Bundeskartellamts bei der Verarbeitung von Nutzerdaten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf bis auf Weiteres nicht umsetzen....

Facebook siegt gegen Kartellamt

Reuters Düsseldorf – Der US-Internetriese Facebook muss Auflagen des Bundeskartellamts bei der Verarbeitung von Nutzerdaten nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf bis auf Weiteres nicht umsetzen. Die Bonner Behörde wollte mit Hilfe des Wettbewerbsrechts gegen die Daten-Sammelwut des US-Konzerns vorgehen. Für sie bedeutet die Entscheidung des Gerichts einen herben Rückschlag – will die Behörde doch der Online-Wirtschaft auf die Finger schauen. Das Kartellamt will vor dem Bundesgerichtshof Beschwerde einlegen.Die Anordnungen der Wettbewerbshüter gegen Facebook seien möglicherweise rechtswidrig und deshalb außer Vollzug gesetzt worden, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit. Die Bonner Behörde hatte im Februar erklärt, Facebook sei auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend und missbrauche diese Stellung beim Sammeln und Verwerten von Daten. Das Kartellamt habe dem US-Konzern deshalb “weitreichende Beschränkungen” bei der Verarbeitung von Nutzerdaten verordnet. Facebook war vor das Oberlandesgericht gezogen. Dieses ordnete nun eine aufschiebende Wirkung der Beschwerden an. Zugleich äußerte der Senat starke Zweifel am Vorgehen des Kartellamts: An der Rechtmäßigkeit der Anordnungen der Behörde habe er “schon auf der Grundlage einer bloß summarischen rechtlichen Prüfung ernstliche Zweifel”. Selbst wenn die beanstandete Datenverarbeitung gegen Datenschutzbestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Der Beschluss über die aufschiebende Wirkung der Beschwerden Facebooks kann vor dem Bundesgerichtshof angefochten werden. Diesen Weg will das Kartellamt nun beschreiten.