Luftfahrtbranche

Freispruch für Airbus und Air France

Air France und Airbus hätten zwar teilweise fahrlässig oder unvorsichtig gehandelt, ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Absturz des Fluges AF447 lasse sich jedoch nicht feststellen, urteilt ein Pariser Strafgericht. Beide Konzerne müssen jedoch für die erlittenen Schäden haften.

Freispruch für Airbus und Air France

Airbus und Air France freigesprochen

Urteil 14 Jahre nach Absturz des Fluges AF447

Luftfahrtbranche

Keine Schuld für A330-Absturz nachweisbar

Gericht stellt im Prozess um den Todesflug AF447 von Rio nach Paris Unvorsichtigkeit oder Nachlässigkeit fest, entlastet beide Konzerne jedoch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung.

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Es war das bisher tödlichste Unglück in der Geschichte der französischen Luftfahrt. Fast 14 Jahre nachdem am 1. Juni 2009 bei dem Absturz eines A330-Langstreckenjets von Air France auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris 228 Menschen ums Leben gekommen sind, hat ein Strafgericht in Paris die Fluggesellschaft und den Flugzeugbauer Airbus vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Richter folgten damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Schlussplädoyer selbst eingeräumt hatte, dass es unmöglich sei, die Schuld der beiden Unternehmen nachzuweisen. Airbus und Air France hätten zwar teilweise nachlässig oder unvorsichtig gehandelt, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück lasse sich strafrechtlich nicht herstellen, sagte die Vorsitzende Richterin Sylvie Daunis.

Für sie und die anderen Richter des Strafgerichts hat Airbus jedoch vier Unvorsichtigkeiten oder Nachlässigkeiten begangen, vor allem, weil der Flugzeugbauer das Modell der Pitot-Sonden bei A330- und A340-Langstreckenjets nicht hat austauschen lassen, obwohl sie besonders oft vereisten. Dies geschah erst nach dem Absturz. Zudem habe Airbus auch Informationen zu den Zwischenfällen, zu denen es deshalb bei ihren Kunden kam, zurückgehalten, urteilen sie. Air France wiederum habe fehlerhaft fahrlässig gehandelt, vor allem was die Verbreitung eines Informationsvermerks zu den Pannen mit den Pitot-Sonden angehe.

Dennoch sei das strafrechtlich nicht ausreichend, um eine Straftat zu charakterisieren, so das Gericht. Zivilrechtlich müssen beide Unternehmen jedoch für die erlittenen Schäden haften, befand es. In welcher Höhe, will es jedoch erst während einer Verhandlung am 4. September entscheiden. Auf strafrechtlicher Basis hätten beiden Konzernen im schlimmsten Fall Geldstrafen von bis zu 225.000 Euro gedroht.

Nach Auswertung der im Mai 2011 aus dem Atlantik geborgenen Flugschreiber hatte die Flugunfall-Untersuchungsbehörde BEA (Bureau d’enquêtes et d’analyses pour la sécurité de l’aviation civile) 2012 in ihrem Abschlussbericht geurteilt, dass die Cockpit-Crew nach dem Ausfall der Sonden überfordert gewesen sei. Diese waren vereist, was das Abschalten des Autopiloten zur Folge hatte und Alarm auslöste. Die beiden Copiloten, die sich zunächst allein im Cockpit befanden, reagierten falsch und verschlimmerten die Lage. Auch dem später aus der Pause zurückgekommenen Flugkapitän gelang es nicht, die Kontrolle über die Maschine wiederzuerlangen.

Aktie gewinnt

Die für den Fall zuständigen Untersuchungsrichter hatten ein Verfahren 2019 zunächst abgewiesen. 2021 hatte jedoch ein Berufungsgericht entschieden, einen Prozess gegen Air France und Airbus durchzuführen. Dieser fand von Oktober bis Dezember statt. Die Airbus-Aktie legte am Montag 1,4% zu.