Gericht erhöht Abfindung bei Dyckerhoff

Börsen-Zeitung, 1.10.2020 hek Frankfurt - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre des Zementherstellers Dyckerhoff um 4,92 Euro auf 52,08 Euro je Aktie angehoben. Das gab das Gericht am Mittwoch...

Gericht erhöht Abfindung bei Dyckerhoff

hek Frankfurt – Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Barabfindung für die Minderheitsaktionäre des Zementherstellers Dyckerhoff um 4,92 Euro auf 52,08 Euro je Aktie angehoben. Das gab das Gericht am Mittwoch bekannt. Nach der Übernahme durch Buzzi Unicem aus Italien hatte Dyckerhoff im Juli 2013 beschlossen, ihre Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 47,16 Euro auszuschließen. Dieser Betrag sei nicht angemessen, entschied das OLG (Az. 21W121/15). Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Nach Squeeze-out und Einstellung der Börsennotierung wurde Dyckerhoff in eine GmbH umgewandelt.Die Vorinstanz, das Landgericht Frankfurt, hatte die Abfindung anhand von gezahlten Vorerwerbspreisen auf 52,40 Euro festgelegt. Dieses Vorgehen stufte das OLG als nicht sachgerecht ein. Vielmehr sei eine gerichtliche Überprüfung der Unternehmensbewertung erforderlich. Diese Bewertung sei zwar weitgehend plausibel, doch seien Änderungen bei der Höhe der wachstumsbedingten Thesaurierungen und der Besteuerung inflationsbedingter Wertsteigerungen erforderlich. Die Korrekturen führen dazu, dass die Minderheitsaktionäre knapp 7 Mill. Euro zusätzlich erhalten.