EU-Wettbewerbsbehörde

Gericht kippt Milliardenstrafe für Intel

Das Gericht der EU hat eine bereits 2009 verhängte Geldbuße von 1,06 Mrd. Euro gegen den US-Chiphersteller Intel wieder aufgehoben. Erneut musste die EU-Kommission vor Gericht eine Schlappe hinnehmen.

Gericht kippt Milliardenstrafe für Intel

ahe Brüssel

Der Chiphersteller Intel hat einen über zehnjährigen Rechtsstreit gegen die europäische Wett­bewerbsbehörde gewonnen. Das Gericht der EU kippte am Mittwoch eine bereits im Mai 2009 von der EU-Kommission verhängte Geldbuße von 1,06 Mrd. Euro. Die Richter begründeten dies damit, dass die Brüsseler Behörde die Prüfung der Vorwürfe gegen Intel nur unvollständig durchgeführt und unter anderem Einwände des Unternehmens nicht ausreichend geprüft habe.

Die damalige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte die Milliardenstrafe verhängt, weil sie es als erwiesen angesehen hatte, dass Intel in den Jahren 2002 bis 2007 seine marktbeherrschende Stellung auf dem Weltmarkt für x86-Computerprozessoren missbräuchlich ausgenutzt hat. Kroes sah eine Strategie zur Verdrängung der Wettbewerber, insbesondere des Konkurrenten AMD. Beanstandet wurde dabei, dass Intel den vier damals strategisch wichtigen Computerherstellern Dell, Lenovo, Hewlett-Packard und NEC Rabatte gewährt hat unter der Bedingung, dass diese alle oder zumindest nahezu alle x86-Prozessoren von Intel beziehen. Außerdem hatte der US-Chipkonzern der damaligen Media-Saturn-Holding Zahlungen angeboten, wenn diese ausschließlich Computer mit Intel-Prozessoren verkauft.

Nicht die erste Niederlage

Intel hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt. Allerdings wurde die Klage vom Gericht der EU im Juni 2014 zunächst in vollem Umfang abgewiesen. Intel legte dagegen Rechtsmittel ein – und hatte damit Erfolg: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob das Urteil im September 2017 wieder auf und wies den Fall noch einmal an die vorherige Instanz, also das EU-Gericht zurück, das nun sein Urteil revidierte.

Gegen den Richterspruch können in den nächsten zwei Monaten noch Rechtsmittel eingelegt werden. Die EU-Kommission erklärte am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme lediglich, sie werde das Urteil prüfen und über mögliche weitere Schritte nachdenken. Die Brüsseler Wettbewerbshüter waren in jüngster Zeit bereits mehrfach vor Gericht gescheitert. Dabei ging es allerdings meist um Beihilfefälle und Geldbußen, die von der aktuell zuständigen Kommissarin Margrethe Vestager im Kampf gegen umstrittene Steuerdeals von multinationalen Konzernen verhängt wurden.

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