Gericht verbietet Rabatte von Mytaxi

Börsen-Zeitung, 22.1.2016 igo Stuttgart - Die App Mytaxi darf künftig bundesweit keine Rabatte mehr auf Taxifahrten anbieten. Das Landgericht Frankfurt untersagte die entsprechenden Werbeangebote der Daimler-Tochter. Mytaxi hatte bis zu 50 %...

Gericht verbietet Rabatte von Mytaxi

igo Stuttgart – Die App Mytaxi darf künftig bundesweit keine Rabatte mehr auf Taxifahrten anbieten. Das Landgericht Frankfurt untersagte die entsprechenden Werbeangebote der Daimler-Tochter. Mytaxi hatte bis zu 50 % Ermäßigung geboten, wenn Fahrgäste ihr Taxi über die App rufen und bezahlen. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. In ihm ist unter anderem geregelt, dass lokale Behörden Festpreise für Taxifahrten festlegen, die nicht unterboten werden dürfen.Zwar bietet Mytaxi keine Fahrten an, sondern vermittelt diese. Die Vorschrift gilt dem Gericht zufolge jedoch auch in diesem Fall, zumal die Leistungen der App im Rahmen der Rabattaktion über die Vermittlung hinausgingen. Unter anderem können Fahrten über die App bezahlt werden. Während der Rabattaktionen kam der Daimler-Konzern für die Differenz zwischen ermäßigtem und tatsächlichem Fahrpreis auf.Die Klägerin, die Genossenschaft Taxi Deutschland, begrüßte das Frankfurter Urteil. Mytaxi will indes eine Berufung prüfen, da das Unternehmen von der Rechtmäßigkeit der Rabatte überzeugt sei.