Große Mehrheit stimmt für Abspaltung von TKMS
Große Mehrheit stimmt für Abspaltung von TKMS
Aber heftige Kritik an Rechtsform und Governance-Strukturen – SdK stellt sich quer – Notierungsaufnahme Mitte Oktober
ab Köln
Thyssenkrupp darf sich im Wege eines Spin-off von 49% der Anteile an der Marinesparte TKMS trennen. Die außerordentliche Hauptversammlung stimmte bei einer Präsenz von 55,89% des Grundkapitals mit 99,96% für die Abspaltung. Erforderlich war eine Dreiviertelmehrheit. Sorge bereitet den Aktionären jedoch die künftige Berücksichtigung der Minderheitsinteressen. Das kam in zahlreichen Redebeiträgen zum Ausdruck.
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) stimmte aus diesem Grund gegen die Abspaltung. „Die KGaA ist die maximal aktionärsunfreundliche Rechtsform“, begründete SdK-Sprecher Florian Honselmann. Thyssenkrupp könne die Beteiligung auf 30% zurückfahren, ohne dass der beherrschende Einfluss verloren gehe. Dadurch würden die positiven Effekte der Abspaltung überlagert. Der taumelnde Industriekonzern will alle Geschäfte kapitalmarktfähig aufstellen. Sie sollen sich selbst finanzieren können. Mit Ausnahme der Stahlsparte will Thyssenkrupp jedoch überall das Sagen behalten.
Vollkonsolidierung gesichert
Die Entscheidung für die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) fuße ausschließlich auf den Unternehmensinteressen der Konzernmutter, erklärte Volkmar Dinstuhl, Aufsichtsratsvorsitzender von TKMS und Vorstandsmitglied von Thyssenkrupp. Ziel sei es gewesen, einen möglichst großen Anteil an der Marinesparte abzugeben und Thyssenkrupp zugleich die Vollkonsolidierung von TKMS weiterhin zu ermöglichen.
Wenngleich Hendrik Schmidt von der Fondsgesellschaft DWS die Abspaltung ausdrücklich begrüßte, monierte und hinterfragte er die angestrebten Governance-Strukturen. „Die derzeitige Governance-Struktur wirkt, als sei das Schiff zwar vom Dock gelöst, aber noch mit dicken Trossen an der Konzernpier vertäut“, sagte Schmidt. Die von der Verwaltung beworbene Eigenständigkeit von TKMS bleibe „vorerst eine Fahrt unter Aufsicht“.
Aufsichtsratsbesetzung in der Kritik
Konkret ging es Schmidt um die Besetzung der Aufsichtsgremien, denen nach seinem Dafürhalten nicht genügend unabhängige Mitglieder angehören. Dabei wird die Gemengelage durch die Rechtsform der KGaA verkompliziert. So werden im Zuge des Spin-off 49% der Aktien an der TKMS AG & Co KGaA ins Depot der ausstehenden TK-Aktionäre gebucht. Die restlichen 51% der Anteile behält Thyssenkrupp (TK). Diese Anteile hält TK über die 100-prozentige Tochtergesellschaft TKMS Management AG als Komplementärin. Dort wird es einen sechsköpfigen Aufsichtsrat geben, der nach TK-Angaben nur ein unabhängiges Mitglied zählt.
Stiftung ohne Entsenderecht vertreten
Der Aufsichtsrat der börsennotierten TKMS wird sich dagegen aus zehn Köpfen zusammensetzen. Davon werden sechs Mandate von TK-Vertretern wahrgenommen. Einen weiteren Aufsichtsratssitz erhält die Krupp-Stiftung als größte Einzelaktionärin, obwohl sie bei TKMS kein Entsenderecht besitzt. Aus Sicht der DWS und anderer Aktionäre ist die Stiftung nicht unabhängig. Zudem lässt sich der Bund im Wege einer Sicherheitsvereinbarung das Vorschlagsrecht für die Besetzung eines AR-Postens einräumen.
Die Entscheidung über die personelle Besetzung der Aufsichtsgremien sei noch nicht gefallen, sagte Dinstuhl auf Nachfrage. Die Anregung von Schmidt, wie bei Daimler Truck, SAP oder Siemens Energy einen Lead Indpendent Director zu installieren, wiegelte Dinstuhl ab: „Das ist in Deutschland nicht üblich.“ Nach den Planungen soll der Börsenprospekt Anfang Oktober veröffentlicht werden. Mit der Eintragung der Abspaltung ins Handelsregister wird Mitte Oktober gerechnet. Unmittelbar danach sei die Notierungsaufnahme vorgesehen, sagte Dinstuhl.