Rettungsplan

Für Adler geht es um die Wurst

Nach kontroverser Anhörung will der High Court in London am kommenden Mittwoch über den Rettungsplan für den schwer angeschlagenen Wohnimmobilienkonzern Adler Group entscheiden.

Für Adler geht es um die Wurst

Für Adler geht es um die Wurst

High Court in London vor Entscheidung über Rettungsplan für den Immobilienkonzern

hek Frankfurt

Das Ringen um die Zukunft des angeschlagenen Wohnimmobilienkonzerns Adler Group steht vor einer Entscheidung. Drei Tage lang haben Befürworter und Gegner des Restrukturierungsplans in einer kontroversen Anhörung ihre Argumente vorgebracht und Zeugen befragt. Nun ist der Richter am Zug. Er hat angekündigt, sein Urteil kurz nach Ostern zu verkünden. Am kommenden Mittwoch soll es so weit sein.

Auf dem Tisch liegt die mit einer Kerngruppe von Anleihegläubigern ausgehandelte Umschuldung, die frische Fremdmittel von bis zu knapp 1 Mrd. Euro einschließt. Es geht um ein Volumen von 3,2 Mrd. Euro an unbesicherten Bonds, aufgeteilt in sechs Anleiheserien, die zwischen 2024 und 2029 fällig sind.

Einige Bondholder, deren Forderungen zu einem späten Zeitpunkt zur Rückzahlung anstehen, lehnen die Vereinbarung rundweg ab. Die Opposition konzentriert sich auf die am längsten laufende Anleihe, die im Jahr 2029 fällig ist.

Diese Gläubigergruppe, die sich um die US-Investmentfirma Strategic Value Partners gebildet hat und zu der die Fondsgesellschaft DWS, Carval Investors aus den USA und Attestor Capital aus London gehören, stuft den Plan als ungerecht und ungerechtfertigt ein. Sie hält nach letzten Angaben gut ein Drittel der 2029 fälligen Anleihe im Volumen von 800 Mill. Euro und moniert, dass die verschiedenen Gläubiger unterschiedlich behandelt würden. Bondholder mit kurzen Laufzeiten würden bevorzugt und die mit langen Laufzeiten benachteiligt.

Bei den Abstimmungen der Plangläubiger hat der Adler-Rettungsplan in fünf der sechs Versammlungen die notwendige Unterstützung gefunden. Bei dem 2029er Bond gab es jedoch 37,7% Neinstimmen, so dass die Zustimmungsquote von mindestens 75% verfehlt wurde.

In den bei Gericht eingereichten Unterlagen unterstreicht der in Luxemburg ansässige Adler-Konzern die Dringlichkeit der Umschuldung mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Denn am 27. April muss die deutsche Tochtergesellschaft Adler Real Estate eine 500 Mill. Euro schwere Anleihe zurückzahlen. Dafür fehlt dem Unternehmen aber das Geld. Einzige Alternative sei eine Insolvenz.

Die Adler-Seite stützt ihre Argumentation auf eine Analyse von Boston Consulting. Demnach könnten die Bondholder bei Umsetzung des Rettungsplans mit voller Rückzahlung ihrer Forderungen rechnen. Im Falle einer formalen Insolvenz sei lediglich eine Tilgungsquote von 57% zu erwarten. Die gegnerische Seite zieht diese Prognosen in Zweifel. Nach ihren Analysen würden die 2029er Bondholder nur ein Zehntel ihrer Forderung erhalten. Die Opponenten gehen davon aus, dass Adler ihren Immobilienbesitz so oder so verkaufen wird, um Schulden zu bedienen und zu tilgen. Der Plan des Managements ziele letztlich nicht auf die Fortführung des Unternehmens, sondern auf eine Abwicklung.

Der entscheidende Punkt besteht darin, wer wann Geld zurückbekommt. Im Adler-Plan sind die Gläubiger als Erste dran, deren Anleihen zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt fällig sind. Die 2029er Gruppe steht am Ende der Verwertungskette. Sie hat daher Angst, dass für sie nicht mehr viel Kapital übrigbleibt.

Die Gruppe gibt sich überzeugt, bei einer normalen Insolvenz besser dran zu sein. Denn dann stünden ihre Ansprüche gleichberechtigt zu den anderen Anleiheserien und seien nicht mehr untergeordnet, heißt es in dem bei Gericht eingereichten Skeleton-Dokument. Andererseits lässt sich nicht von der Hand weisen, dass mit langlaufenden Anleihen stets ein höheres Risiko einhergeht als mit Kurzläufern. Das ist Investoren bekannt und spiegelt sich in einer höheren Rendite.

Richter Thomas Leech steht vor einer Ja/Nein-Entscheidung. Akzeptiert er das Adler-Rettungskonzept, dürfte es umgesetzt werden. Lehnt er den Plan ab, droht die Pleite oder man sucht nach anderen Lösungen. Beobachter gehen davon aus, dass Adler für diesen Fall einen Plan B in petto hat. Das könnten ein Stillhalteabkommen, ein neuerlicher Anlauf für ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung sein. Der für den 12. April angekündigte Richterspruch soll um 11 Uhr bekannt werden. Inwieweit Leech seine Entscheidung erläutern wird, ist nach Einschätzung von Beteiligten offen. Eine ausführliche Begründung werde es erst später geben.