Infineon muss geringere Strafe für Kartell zahlen

Börsen-Zeitung, 9.7.2020 fed Frankfurt - Das Gericht der Europäischen Union, also die für Wirtschaftssachen zuständige Kammer des EU-Gerichtshofs, hat einmal mehr eine Kartellstrafe nachträglich herabgesetzt, weil die EU-Kommission ihre Entscheidung...

Infineon muss geringere Strafe für Kartell zahlen

fed Frankfurt – Das Gericht der Europäischen Union, also die für Wirtschaftssachen zuständige Kammer des EU-Gerichtshofs, hat einmal mehr eine Kartellstrafe nachträglich herabgesetzt, weil die EU-Kommission ihre Entscheidung nicht ausreichend begründet hat. Im aktuellen Fall geht es um die Geldbuße, die Infineon aufgebrummt worden ist, weil sich das Unternehmen zwischen 2003 und 2005 auf dem Markt für Smartcard-Chips mit den Wettbewerbern Philips, Samsung und Renesas abgesprochen hat. Das Quartett koordinierte die Preispolitik und tauschte sensible Geschäftsdaten aus. Die EU-Wettbewerbshüter verdonnerten Infineon deshalb zu einer Strafe von 82,7 Mill. Euro.Die Luxemburger Richter haben nun geurteilt, dass dem Unternehmen davon 6 Mill. Euro erlassen werden müssen. Erstens hat die EU-Kommission nicht geprüft und deshalb auch nicht nachgewiesen, dass Infineon tatsächlich an allen ihr zur Last gelegten Kontakten mit Konkurrenten beteiligt war. Und zweitens, so der Vorwurf des Gerichts, haben die EU-Beamten bei Festsetzung der Höhe der Geldbuße nur unzureichend berücksichtigt, dass die Zahl der wettbewerbswidrigen Kontakte von Infineon relativ gering war.In den vergangenen Jahren ist es häufig vorgekommen, dass die Luxemburger Richter Kartellstrafen reduziert haben, weil die EU-Kommission geschludert hat. Allerdings gibt es auch einige Fälle, wo die Buße nachträglich vom EU-Gericht sogar noch angehoben wurde.