IPO-Vergütung holt Aumann ein

Börsen-Zeitung, 29.1.2020 swa Frankfurt - Der westfälische Spezialmaschinenbauer Aumann muss auf Betreiben der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung Fehler im Konzernabschluss 2017 offenlegen. Das Ergebnis vor Steuern sei um 13 Mill. Euro zu hoch...

IPO-Vergütung holt Aumann ein

swa Frankfurt – Der westfälische Spezialmaschinenbauer Aumann muss auf Betreiben der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung Fehler im Konzernabschluss 2017 offenlegen. Das Ergebnis vor Steuern sei um 13 Mill. Euro zu hoch ausgewiesen worden, weil Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung beim Börsengang im März 2017 nicht als Aufwand erfasst, sondern als Transaktionskosten vom Eigenkapital abgezogen wurden, teilt der ehemalige SDax-Wert mit. Mit 12,5 Mill. Euro habe es sich dabei im Wesentlichen um Vergütungen an das Management gehandelt. Laut Geschäftsbericht hatte Aumann dem Vorstand eine “einmalige IPO-Vergütung” gewährt. Der Konzern will den Abschluss 2017 nun korrigieren. Das Ergebnis vor Steuern war darin mit 19,1 Mill. Euro gezeigt worden.