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ISS kommt bei virtueller HV den Emittenten entgegen

Der Stimmrechtsberater ISS lenkt ein und lehnt reine Online-Hauptversammlungen nicht mehr grundlegend ab. Er stellt aber Bedingungen.

ISS kommt bei virtueller HV den Emittenten entgegen

swa Frankfurt

 Die Initiative der Emittenten für die virtuelle Hauptversammlung (HV) hat Wirkung gezeigt. Der Stimmrechtsberater ISS hat seine Meinung geändert und lehnt das reine Online-Format für Aktionärstreffen nun nicht mehr durchweg ab. Das geht aus dem jüngst veröffentlichten Update der Abstimmungsleitlinien für das Jahr 2023 hervor.

Der Aktionärsdienstleister will nun in seinen Abstimmungsempfehlungen im Einzelfall darüber befinden, ob dem Satzungsbeschluss für eine virtuelle HV zugestimmt werden sollte. Es werde geprüft, ob die Aktionärsrechte wie in der Präsenz-HV eingehalten werden, das Unternehmen das Online-Format gut begründet und hybride HVs sowie Präsenzversammlungen nicht per se ausgeschlossen werden. ISS erinnert daran, dass sich viele Investoren in einer Umfrage gegen das virtuelle Format ausgesprochen haben und es weit von einer grundlegenden Akzeptanz durch die Investoren entfernt sei. Auch der zweite große Stimmrechtsberater Glass Lewis hatte sich nicht grundsätzlich gegen die virtuelle HV ausgesprochen, macht aber die Zustimmung auch davon abhängig, dass Aktionärsrechte ge­wahrt bleiben.

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) und der Deutsche Investor Relations Verband (DIRK) hatten sich dafür eingesetzt, dass der Stimmrechtsberater seine Guidelines anpasst. „Sehr erfreulich“, heißt es nun aus dem DAI zum Sinneswandel von ISS. Damit steigt die Chance, dass Emittenten die notwendige Ermächtigung für die Satzungsänderung erhalten. Es gibt aber auch Fonds, die das Format weiterhin strikt ablehnen und Präsenz-HVs fordern. In der Saison 2022 war allein die Deutsche Telekom dem Ansinnen nachgekommen. Volkswagen hat für den 16. Dezember zur außerordentlichen HV auch in Präsenz nach Berlin eingeladen.